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Mittwoch, 21. Juni 2017

Penell: Gläubigerausschuss: Schluss mit Lustig.....

Sehr geehrter Herr nn,

ich bin beauftragt, Schadenersatzansprüche gegen sämtliche Beteiligte in dem Insolvenzverfahren zu prüfen bzw. zu realisieren.

Wir gehen davon aus, dass Ihnen die von unserer Kanzlei erstrittenen Urteile des AG Darmstadt und des OLG Frankfurt vorliegen, mit denen die Masse auch zur Erstattung der angefallenen Kosten für die Gläubigerversammlungen verpflichtet wurde.

Unter Hinweis auf den Gläubigerausschuss verweigert der IV jegliche Zahlung.

Wir bitten Sie, umgehend Sorge zu tragen, dass dies nunmehr geschieht.

Selbstverständlich werden wir Sie auch persönlich in die Haftung nehmen.

Noch gar nicht geklärt sind im übrigen die erheblichen Belastungen der Masse aus dem Verwertungserlös.

Reichen Sie uns bitte auch Ihre ladungsfähige Anschrift herein.

Mit freundlichen Grüßen

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