wie Ihnen bekannt ist, hat die Firma EMB Consulting SE eine gerichtliche Ermächtigung zur Durchführung einer GV mit dem Tageordnungspunkt Abwahl OSA erwirkt. Diese GV wird am 09.06.17 stattfinden.
Nachdem absehbar war, dass das Amtsgericht Darmstadt die Konfrontationsstrategie von OSA und Herrn Koll. Dr. Plathner nicht folgen würde, hat OSA am Vorabend des Tages der angekündigten Entscheidung zu einer "Parallelveranstaltng" geladen in Form einer Abstimmung ohne Versammlung vom 22.05.17 bis zum 24.05.17.
Der Beschwerde des IV gegen die Ermächtigung hat das AG Darmstadt nicht abgeholfen und mit deutlichen Worten das Verhalten des IV als Rechtsmissbrauch bewertet. Ich gehe davon aus, dass Sie sich die Unterlagen haben vorlegen lassen.
Unserer Aufforderung, in Ansehung der rechtlichen Bestimmungen im SchVG die erforderlichen Kosten für die Durchführung der GV zu erstatten wurde unter Verweis auf den Gläubigerausschuss verweigert. Ich bitte hierzu um Stellungnahme
Habe ich das richtig verstanden: Sie unterstützen die rechtsmissbräuchliche OSA-Veranstaltung und verweigern uns die Mittel für die Durchführung einer solchen trotz gerichtlicher Ermächtigung?
Gehen Sie getrost davon aus, dass dies von Herrn Koch nicht hingenommen werden wird.
Gehen Sie weiter davon aus, dass ich stets mäßigend auf die Situation eingewirkt habe, insbesondere aufgrund unserer persönlichen Bekanntschaft ausxy.
Ich werde im übrigen einen solch ausfallenden Schriftsatz wie den gestern eingegangenen von OSA im
Beschwerdeverfahren nicht hinnehmen können. Nachdem Dr. Plathner nicht mehr ohne weiteres auftreten kann (seine Erklärung, er könne die Mittel nicht aufbringen, war offensichtlich und vom Gericht erkannt eine reine Schutzbehauptung, die er selbst mit der Unterstützung der Abstimmung ohne Versammlung widerlegt hat), hat die insoweit nicht verfahrensbeteilgte (!) OSA wohl die Führung der Sache übernommen.
Wie stellen Sie sich die weitere Vorgehensweise vor?
Mit freundlichen koll. Grüßen
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