Sehr geehrte Herren Kienle, Schuldt und Günther,
der Insolvenzverwalter hat mir mitgeteilt, dass sich der Gläubigerausschuss einmütig gegen eine Freigabe des Sicherungsgutes ausgesprochen hat.
Ich erbitte von Ihnen als von den Anleihegläubigern entsandte Mitglieder des Gläubigerausschusses um Mitteilung, ob dies zutrifft (inkl. Datum der Entscheidung)
Für diesen Fall bitte ich auch noch um Mitteilung, weshalb angesichts der horrenden Verwertungskosten dieser Weg eingeschlagen wurde.
Worin lag das Interesse der Anleihegläubiger, tatsächliche Verwertungskosten von mehr als 200.000,00 EUR netto zu verursachen.
Welches Interesse hatten die Anleihegläubiger an dieser Vorgehensweise?
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
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