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Freitag, 30. Juni 2017

Die Mitteilung von Herrn Günther vor einigen Tagen, unter Berufung auf die Vertraulichkeit der Sitzungen des Gläubigerausschusses und entgegen den Berichtspflichten gem. §§ 666 ff. BGB, keine Auskünfte erteilen zu wollen, dürfte einer Überprüfung nicht standhalten.

Sehr geehrte Herren (Kollegen) Dr. Plathner, Kienle, Schuldt und Günther,

wir teilen Ihnen im Namen unserer Mandantin EMB Consulting SE mit, dass auf der Zweiten Gläubigerversammlung am 29.06.2017 einstimmig OSA abberufen und Herr Ernst Geißlreiter, Theodor-Heuss-Str. 23,  91126 Schwabach (geisslreiter@arcor.de) zum Neuen GV bestellt wurde.

Rechtsmittel hiergegen wurden nicht eingelegt.

Wir bitten Sie, dies bei Ihrer zukünftigen Vorgehensweise zu berücksichtigen.

Wir halten es für unangemessen, dass weder der Insolvenzverwalter bei einem für die Masse so  bedeutenden Vorgang noch die für Anleihegläubiger (!) zur Wahrung der Interessen der Anleihgeläubiger in den Gläubigerausschuss berufenen Empfänger dieser Email an der Veranstaltung teilgenommen haben. Dies verdeutlicht, dass noch nicht einmal mehr der Versuch unternommen wird, die Wahrung der Interessen der Anleihegläubiger in den Mittelpunkt gestellt werden, sondern eine eigene Strategie verfolgt wird.

Die Mitteilung von Herrn Günther vor einigen Tagen, unter Berufung auf die Vertraulichkeit der Sitzungen des Gläubigerausschusses und entgegen den Berichtspflichten gem. §§ 666 ff. BGB, keine Auskünfte erteilen zu wollen, dürfte einer Überprüfung nicht standhalten.

Wir schlagen vor, dass Sie sich direkt und umgehend mit dem neuen gemeinsamen Vertreter in Verbindung setzen und nicht weiter den Eindruck erwecken, als sei nichts geschehen.
Dies gilt insbesondere für den Amtsvorgänger des neuen Gemeinsamen Vertreter.

Einer Schlussrechnung von OSA wird ebenfalls entgegen gesehen.


Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

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