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Montag, 18. April 2016

Sehe ich das richtig, die Sicherheiten sollen nicht in Deutschland verbleiben, sondern zu einem Treuhänder nach England wandern? D. h., die Bondholder müßten gegebenenfalls ihre Rechte nach englischem Recht und nicht nach deutschem Recht geltend machen

BetreffAW: penell#359
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In dem Abstimmungsverlangen möchte der gemeinsame Vertreter One Square Advisory Services GmbH den Treuhänder ersetzen durch die "One Square Trustee Ltd. Zweigniederlassung München" Exakt so geschrieben, ohne Komma zwischen Ltd. und Zweigniederlassung.
Nach meiner Recherche existiert diese Firma nicht. Es gibt die One Square Trustee Ltd. in London, aber keine Zweigniederlassung in München. Kann eine nicht existierende Firma Treuhänder werden?

Frage an die Juristen:
Ist das korrekt und relevant, wenn man so firmiert: "One Square Trustee Ltd. Zweigniederlassung München". In München ist diese Firma nicht eingetragen.

Ich erinnere mich an einen Fall, da wurde vor Gericht aus Wettbewerbsgründen darüber gestritten, daß zwischen Firmenname und -sitz ein Komma sein muß. Der Kläger bekam recht mit der Folge, daß alle Geschäftsberichte "eingestampft" wurden.


Sehe ich das richtig, die Sicherheiten sollen nicht in Deutschland verbleiben, sondern zu einem Treuhänder nach England wandern? D. h., die Bondholder müßten gegebenenfalls ihre Rechte nach englischem Recht und nicht nach deutschem Recht geltend machen.
Geändert von bondsammler (Heute um 12:44 Uhr)

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