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Freitag, 22. April 2016

Dieser Besondere Nachweis mit Sperrvermerk muss die im Depot gehaltenen Anleihen entweder nach Nennwert (der Nennwert einer Anleihe beträgt derzeit EUR 984,288) und/oder Stückzahl ausweisen. Eine Bestätigung der Depotbank, dass ein bestimmter Euro-Wert gehalten wird, genügt diesen Anforderungen nur, wenn der mitgeteilte Wertdurch den Nennwert einer Anleihe (EUR 984,288) teilbar ist. Andernfalls kann der Abstimmungsleiter nicht ermitteln, wie viele Stimmrechte der jeweilige Anleihegläubiger hält.

Penell GmbH: Hinweis zum Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk für die Abstimmung ohne Versammlung - Anleihenews


22.04.16 09:50
anleihencheck.de 

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die One Square Advisory Services GmbH hat als Abstimmungsleiter für eine Abstimmung ohne Versammlung über die emittierte EUR 5.000.000,00, 7,75% Anleihe (ISIN DE000A11QQ82 / WKN A11QQ8) der Penell GmbH, derzeit valutierend bei EUR 4.921.440,00 im Zeitraum von Montag, den 25. April 2016, 00.00 Uhr (MESZ) bis Mittwoch, den 27. April 2016, 24.00 Uhr (MESZ), am Bundesanzeiger am 6. April 2016 bekannt gemacht, eingeladen, so das Unternehmenin einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Der Abstimmungsleiter weist die Anleihegläubiger in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie ihre jeweiligen Berechtigungen zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums durch Vorlage eines aktuellen Besonderen Nachweises über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen mit einem Sperrvermerk in Textform (§ 126 b BGB) zu übermitteln haben.

Dieser Besondere Nachweis mit Sperrvermerk muss die im Depot gehaltenen Anleihen entweder nach Nennwert (der Nennwert einer Anleihe beträgt derzeit EUR 984,288) und/oder Stückzahl ausweisen. Eine Bestätigung der Depotbank, dass ein bestimmter Euro-Wert gehalten wird, genügt diesen Anforderungen nur, wenn der mitgeteilte Wertdurch den Nennwert einer Anleihe (EUR 984,288) teilbar ist. Andernfalls kann der Abstimmungsleiter nicht ermitteln, wie viele Stimmrechte der jeweilige Anleihegläubiger hält.

Zur Vermeidung von Fehlern, die einen Verlust des Stimmrechts zur Folge haben können, empfiehlt der Abstimmungsleiter allen Anleihegläubigern, die auf der Homepage des Abstimmungsleiters unter http://www.onesquareadvisors.com/deutsch/Infos-fuer-Anleihengaeubiger/Penell.php zur Verfügung gestellte Vorlage zu verwenden. (22.04.2016/alc/n/a)

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