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Mittwoch, 6. April 2016

innerhalb des Zeitraums beginnend am Montag, den 25.04.2016, um 00.00 Uhr) (MESZ) und endend am Mittwoch, den 27.04.2016, um 24.00 Uhr (MESZ) // wann bitte muss denn die Einladung veröffentlichtsein !?!?!?

Der gemeinsame Vertreter fordert gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31.07.2009 (BGBl. I 2512, "SchVG") hiermit die Inhaber der Schuldverschreibungen (jeweils ein „Anleihegläubiger“ und zusammen die „Anleihegläubiger“) zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung
innerhalb des Zeitraums beginnend am Montag, den 25.04.2016, um 00.00 Uhr) (MESZ) und endend am Mittwoch, den 27.04.2016, um 24.00 Uhr (MESZ)

gegenüber dem gemeinsamen Vertreter auf (die „Abstimmung ohne Versammlung“; die Aufforderung zur Stimmabgabe in der Versammlung ohne Abstimmung, die „Aufforderung zur Stimmabgabe“). 

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