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Sonntag, 14. Juni 2015

Aus der Sicht von Exporteuren ist Forfaitierung der i.Allg. regresslose Verkauf einzelner mittel- bis langfristiger Exportforderungen an Forfaitierungsgesellschaften oder an forfaitierende Kreditinstitute (Forfaiteure). Der Ausdruck „à forfait“ bedeutet, dass die Forderungen als Ganzes (in „Bausch und Bogen“), d.h. mit allen Risiken von den Forfaiteuren angekauft werden. // ist das nicht ein wenig komplaziert.....






http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/forfaitierung.html

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