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Samstag, 4. Juli 2015

, jedoch muss sich die BDO als Abschlussprüferin dafür zu einem bestimmten Prozentsatz verantworten. Deswegen muss BDO nun die geforderte Summe nur zu knapp einem Viertel bezahlen. Trotzdem ist das Urteil für das Unternehmen happig. 40 Millionen Euro muss BDO zahlen, zudem für ein Viertel noch nicht bezifferter Schäden von Anlegern und Kreditgebern geradestehen. Unter Prozessbeteiligten gilt es als sicher, dass zumindest BDO Berufung einlegen wird. Bis Redaktionsschluss lag keine Stellungnahme der WP-Gesellschaft vor.

20.06.2013

Thielert-Komplex: Geldstrafe für BDO, Ex-Vorstandschef im Gericht verhaftet

Im Prozesskomplex um den insolventen Flugzeugmotorenhersteller Thielert haben sich zwei spektakuläre Entwicklungen direkt aneinandergereiht: Erst verurteilte das Hamburger Landgericht die WP-Gesellschaft BDO zur Zahlung von rund 32 Millionen Euro, zuzüglich rund 8 Millionen Euro Zinsen. Der Thielert-Namensgeber und Unternehmensgründer muss fünf Millionen Euro zahlen (AZ 309 O 425/08). Nur knapp eine Stunde nach der Urteilsverkündung in dem zivilrechtlichen Prozess wurde Frank Thielert in einem parallel laufenden strafrechtlichen Prozess dann im Saal verhaftet.
Gilbert von Knobelsdorff
Gilbert von Knobelsdorff
Zu den Hintergründen: 2008 hatten der Insolvenzverwalter von Thielert, Dr. Achim Ahrendt, sowie der niederländische Investor Stichting Bewaarbedrijf Guestos geklagt. Die Klage richtete sich gegen die BDO AG als Abschlussprüferin von Thielert und ihren Töchtern, gegen Frank Thielert als Ex-Vorstandsvorsitzenden sowie gegen die Commerzbank und die damalige Aufsichtsratsspitze Dr. Georg Wittuhn, Partner der Hamburger Kanzlei Huth Dietrich Hahn. Die Kläger forderten 132 Millionen Euro aus Prospekthaftung sowie Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung. Die Forderungen waren jeweils unterschiedlich begründet.
Die Ansprüche gegen die Commerzbank – der Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank als Konsortialbank beim Börsengang – wurden nun als verjährt abgewiesen. Auch für Wittuhn hat das Urteil keine Auswirkungen. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass er gegen seine Pflichten als Aufsichtsrat verstoßen habe.
Im Fall von BDO ist die Lage äußerst komplex: Die WP-Gesellschaft hatte die Thielert-Jahresabschlüsse von 2003 bis 2005 geprüft. Unter anderem führte sie auch eine Forderungssonderprüfung durch, die von den kreditgebenden Banken im Vorfeld des Börsengangs veranlasst worden war. Zwar sind die in den Abschlüssen enthaltenen Bilanzmanipulationen Frank Thielert zuzurechen, jedoch muss sich die BDO als Abschlussprüferin dafür zu einem bestimmten Prozentsatz verantworten.
Deswegen muss BDO nun die geforderte Summe nur zu knapp einem Viertel bezahlen. Trotzdem ist das Urteil für das Unternehmen happig. 40 Millionen Euro muss BDO zahlen, zudem für ein Viertel noch nicht bezifferter Schäden von Anlegern und Kreditgebern geradestehen. Unter Prozessbeteiligten gilt es als sicher, dass zumindest BDO Berufung einlegen wird. Bis Redaktionsschluss lag keine Stellungnahme der WP-Gesellschaft vor.
Frank Thielert verhaftet
Frank Thielert dagegen muss die von den Klägern geforderten fünf Millionen Euro in voller Höhe bezahlen.
Es kam aber noch härter: In dem Strafprozess gegen den Ex-Vorstandschef, in dem es um Kapitalanlage- und Kreditbetrug sowie um Urkundenfälschung geht, wurde der Unternehmer im Saal verhaftet. Die Kammer begründete ihre Entscheidung mit ‘Fluchtgefahr’, weil Thielert eine mehrjährige Haftstrafe ohne Bewährung drohe. Auch der mitangeklagte Matthias H., ehemaliger Leiter der Buchhaltung bei Thielert, wurde verhaftet. Die frühere Finanzchefin Roswitha G. blieb dagegen auf freiem Fuß. Die Richter begründete die Maßnahmen in einer vorläufigen Einschätzung damit, dass die Angeklagten als Mitglieder einer Bande gewerbsmäßig gehandelt haben könnten, so das ‘Hamburger Abendblatt’.
Der Strafprozess geht am 3. Juli weiter, der Haftprüfungstermin wird wohl aber früher stattfinden.
Weitere Prozesse laufen
Der Komplex beschäftigt noch weitere Gerichte: Das Flensburger Landgericht hat bereits in zwei Verfahren den Investor Marco Hahn und die Nord-Ostsee-Sparkasse (Nospa) als Rechtsnachfolgerin der Flensburger Sparkasse zur Zahlung von insgesamt rund 65 Millionen Euro an Frank Thielert verurteilt. Dieser hatte Hahn und die Nospa verklagt, weil der in der Schweiz lebende Investor 2006 unrechtmäßig mehr als drei Millionen Thielert-Aktien im Wert von rund 70 Millionen Euro von zwei Depots der Flensburger Sparkasse in Depots der UBS transferiert und die Aktien danach veräußert haben soll. Thielert dagegen behauptete, er habe Hahn die Aktien nur geliehen. In diesem Komplex läuft die Berufung noch (AZ 2 O 97/07 und AZ 2 O 98/07)

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