rolf´s PENELL Blog
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Montag, 6. Juli 2015
Das Anwälte immer so gerne aussergerichtlich vorgehen.....ihre Aufgabe ist doch eigentlich die gerichtliche Geltendmachung des (z.B.) Schadens.....oder ist es die 1.3er oder in schwierigen Fällen die 1.6er Gebühr......
1 Kommentar:
HK
6. Juli 2015 um 10:42
Zunächst außergerichtlich und dann gerichtlich = doppelter Ertrag bei gleicher Leistung!
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