An die Erstellung von Sanierungskonzepten und -gutachten wird die Forderung gestellt, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH Berücksichtigung findet. Mit der Neufassung des heute gültigen IDW Standards: Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten (IDW S6), verabschiedet durch den Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) am 20.08.2012, sollte neben einigen Klarstellungen insbesondere der besagte Bezug zur Rechtsprechung berücksichtigt werden. Zielsetzung ist, ein Sanierungsgutachten vorlegen zu können, dass wirtschaftlich und rechtlich belastbar ist.
Welche Aspekte der BGH Rechtsprechung Eingang in das IDW S6 gefunden haben, soll im Folgenden kurz dargestellt werden.
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