Penell GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz
05.10.2016 20:30
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Penell GmbH (i.I.): Insolvenzverwalter hält Klage der MSW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft für unbegründet
München, den 5. Oktober 2016: In dem Rechtsstreit der MSW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ("MSW") gegen
Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan-Markus Plathner in seiner Eigenschaft als
Insolvenzverwalter über das Vermögen der Penell GmbH ("Insolvenzverwalter")
vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-05 O 216/16) hat der
Insolvenzverwalter heute auf die Klage erwidert. Nach ausgiebiger Prüfung
der Sach- und Rechtslage hält der Insolvenzverwalter die Klage vom 23. Juni
2016 auf Auskehr bestimmter Verwertungserlöse weder für schlüssig noch für
begründet.
Der aktuelle Stand der angemeldeten Insolvenzforderungen beläuft sich auf
rund EUR 13.254.506,00 (rund EUR 2.153.082,00 festgestellte Forderungen;
rund EUR 8.116.607,21 für den Ausfall festgestellte Forderungen und rund
EUR 2.982.009,00 bestrittene Forderungen). Der aktuelle Guthabenbestand
beträgt rund EUR 77.106 und weitere EUR 400.000 als Rücklage für die
strittigen Sicherungsrechte. Es wird weiter mitgeteilt, dass die
Masseunzulänglichkeit angezeigt wurde; d.h. es stehen derzeit nicht
genügend Mittel zur Verfügung, um alle Masseverbindlichkeiten zu bedienen.
Die Masseverbindlichkeiten sind vollständig zu befriedigen, bevor eine
Quote an Insolvenzgläubiger ausgezahlt werden kann. Die prognostizierten
Masseverbindlichkeiten betragen nach derzeitiger Einschätzung des
Insolvenzverwalters rund EUR 600.000.
Der Insolvenzverwalter hat außergerichtlich Insolvenzanfechtungs- in Höhe
von rund EUR 1.700.000,00 und Organhaftungsansprüche von rund 4.800.000,00
geltend gemacht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere
Ansprüche hinzukommen. Die Erfolgswahrscheinlichkeit und wirtschaftliche
Realisierbarkeit der Ansprüche kann derzeit nicht beziffert werden und kann
auch Null betragen.
Es kann derzeit noch keine sichere Aussage über eine voraussichtliche
Insolvenzquote getroffen werden. Es ist nach wie vor weiterhin offen, ob
und in welcher Höhe die Anleihegläubiger der Penell GmbH i.I. eine
Rückzahlung einschließlich Zinsen auf ihre Schuldverschreibungen erhalten.
Abschließend hält der Insolvenzverwalter fest, dass diese Ad-hoc-Mitteilung
nur höchst vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne
Präjudiz für die Rechtslage erfolgt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund,
dass unterschiedliche Rechtsauffassungen dazu existieren, ob und in welchem
Umfang ein Insolvenzverwalter überhaupt verpflichtet ist, etwaige
Informationspflichten nach der MAR zu erfüllen.
Kontakt:
Dr. Jan Markus Plathner als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Penell
GmbH
E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de
Telefon: 069 / 3700220
Colmarer Straße 5
60528 Frankfurt
Sprache: deutsch
WKN: A11QQ8 /
ISIN: DE000A11QQ82
Börsen:
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