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Sonntag, 22. Februar 2015

Am 19. November 2014 haben wir festgestellt, dass der nach § 5.6. der Treuhandvereinbarung berechnete Wert des Sicherungsgutes nicht den Betrag von 125 % des Betrages der besicherten Forderung erreicht. Mit Datum vom 20. November 2014 haben wir die Penell GmbH zur Nachbesicherung aufgefordert.

NameBereichInformationV.-DatumRelevanz
Penell Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Elektrogroßhandel, Partner des Handwerks und der Industrie, Planung, Beratung und Verkauf
Ober-Ramstadt
KapitalmarktPenell GmbH / Anleihe11.12.2014
 
 
 

Penell Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Elektrogroßhandel, Partner des Handwerks und der Industrie, Planung, Beratung und Verkauf

Ober-Ramstadt

Penell GmbH / Anleihe

Bekanntmachung
entsprechend § 5.5. des Sicherheitentreuhand- und Raumsicherungsübereignungsvertrags vom 3. Juni 2014 zwischen der Penell GmbH und der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.
Am 19. November 2014 haben wir festgestellt, dass der nach § 5.6. der Treuhandvereinbarung berechnete Wert des Sicherungsgutes nicht den Betrag von 125 % des Betrages der besicherten Forderung erreicht.
Mit Datum vom 20. November 2014 haben wir die Penell GmbH zur Nachbesicherung aufgefordert.
Nach Ablauf der Nachbesicherungsfrist haben wir den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger über den Sachverhalt informiert. Die Penell GmbH wird aussagegemäß eine Versammlung der Anleihegläubiger einberufen.

MSW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Mantay

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