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Mittwoch, 1. Februar 2017

ein Kommentar

Verwertungskosten i.H.v. 250 TEUR sind eine Frechheit, hiergegen sollte man unbedingt vorgehen. Die Verwertung vorhandenen Vermögens soll dazu dienen, einen möglichst hohen Erlös zugunsten der Gläubiger zu erzielen und nicht dazu, daß sich einige Aasgeier die Bäuche vollschlagen. Ein Insolvenzverwalter, der so etwas zulässt, ist m.E. für seine Aufgabe nicht geeignet. Gibt es keine Möglichkeit, einen anderen Insolvenzverwalter zu bestellen? 

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