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Freitag, 11. September 2015

Kupfer, Kupfer, Kupfer....Stand 11.9.2015 Lager Ober Ramstadt Fotos Rolf Koch (iphone 6+)




2 Kommentare:

  1. Was macht eigentlich so ein Treuhänder noch, wenn er nicht gerade 'angemessene Vergütungen' kassiert?

    Vergütung. Gemäß dem Treuhandvertrag erhält der Treuhänder von der Emittentin während
    der Laufzeit des Treuhandvertrages eine pauschale Grundvergütung in Höhe von
    EUR 5.000,00 p.a., zuzüglich einer Vergütung in Höhe von 1 % des Brutto-Emissionserlöses
    p.a. Hinzu kommt die Erstattung von Kosten und Auslagen. Diese Vergütung und Kostenerstattung
    schuldet die Emittentin, jedoch ist der Treuhänder gegenüber den Anleihegläubigern
    berechtigt, die Vergütung aus dem Brutto-Emissionserlös

    und / oder einem etwaigen Verwertungserlös zurück zu behalten und v o r a b zu entnehmen.

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  2. zuzüglich einer Vergütung in Höhe von 1 % des Brutto-Emissionserlöses p.a., will heißen satte 50.000 Euronen j ä h r l i c h .

    Aber das wohlgemerkt v o r a b zu entnehmen aus dem Brutto-Emissionserlös des Verkaufs der Synchro Haidenau.

    Bin gespannt, ob der Erlös des Verkaufs der Synchro Haidenau für das 1. Jahr der Tätigkeit des Treuhänders ausgereicht hat. Viel kann er für sein Salär ja nicht mehr verkaufen.

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