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Mittwoch, 9. September 2015

aus aktuellem Anlass eine Meldung vom 20.1.2015....

Penell GmbH: Anteile der Synchro Plus GmbH an den Treuhänder übertragen

Zusätzliche Sicherheit ist ein Teil des Nachbesicherungskonzeptes
Zur Nachbesicherung der Penell-Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A11QQ82) hat der Gesellschafter der Penell GmbH, Kurt Penell, nach intensiven Gesprächen mit dem Treuhänder und dem gemeinsamen Vertreter, eine weitere Sicherheit zugunsten der Anleihegläubiger gestellt. Dem Treuhänder, der MSW GmbH Berlin, wurden 100 Prozent der Anteile an der Synchro Plus GmbH, Haidemühl (HRB 5694 CB) notariell übertragen. Bei der Synchro Plus GmbH handelt es sich um eine Schwestergesellschaft der Penell GmbH, die von dieser unabhängig agiert. Während die Vertriebsgesellschaften Synchro Plus AG, Interlaken (Schweiz) und Synchro Plus GmbH, Trebesing (Österreich), schon durch die im Wertpapierprospekt erwähnten Verpfändungsvereinbarungen als Sicherheit dienten, zählten die Anteile der Synchro Plus GmbH, Haidemühl, bisher nicht zu den Sicherheiten für die Anleihegläubiger.

Die Synchro Plus GmbH, mit Sitz in Haidemühl (Brandenburg), ist ein Dienstleistungsunternehmen im Energieversorgungssektor. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Kabel- und Leitungssektor bis 400kv. Im Gegensatz zur Penell GmbH werden hier Dienstleistungs- und Montagearbeiten erbracht. Im Geschäftsjahr 2013/2014 (31.03.) erwirtschaftete die Synchro Plus GmbH mit ihren rund 20 Mitarbeitern einen Umsatz von ca. 3,2 Mio. Euro  
und einen Jahresüberschuss von ca. 112.000 Euro. 

Die Anteile an der Synchro Plus GmbH wurden als zusätzliche Sicherheit an den Treuhänder übertragen, bis sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber den Anleihegläubigern bedient sind. Die Übertragung der Anteile auf den Treuhänder ist ein Teil des Nachbesicherungskonzeptes, das die Penell GmbH den Anleihegläubigern zur Gläubigerversammlung präsentieren wird. 

"Mit dem zusätzlichen Unternehmenswert der Synchro Plus GmbH ist der Sicherheiten-Pool für die Penell-Anleihegläubiger wieder erhöht worden. Neben den bereits vorhandenen Sicherheiten werde ich eine noch zu definierende Barkomponente zur Verfügung stellen. Details dazu werden wir im Nachbesicherungskonzept erläutern", erklärt der geschäftsführende Gesellschafter der Penell GmbH, Kurt Penell. 

Die Übertragung der Synchro Plus-Anteile an den Treuhänder ist sowohl für Gesellschaft als auch für die Gläubiger von Vorteil. Durch diesen Schritt ist gewährleistet, dass die Synchro Plus GmbH auch zukünftig weiter unabhängig von der Penell GmbH agieren kann. Somit sind auch die Arbeitsplätze bei der Synchro Plus GmbH, bei gleichbleibenden konjunkturellen Rahmenbedingungen, gesichert. 

www.restrukturierung-von-anleihen.com
 

2 Kommentare:

  1. Leider ist aus dieser Meldung der aktuelle Anlaß nicht erkennbar!

    Die Auskehrung der längst fällig Halbjahreszinsen scheitert ja momentan ausschließlich daran, wer die Kosten hierzu trägt. Durch die Einnahmen aus der Synchro in Haidemühl hätte die MSW dann ja Geld hierfür. Aber warum tut sie's nicht?

    Die Synchro in Österreich ist überschuldet und bisher noch nicht übertragen. Die Übertragung würde aber auch keinen Sinn machen, weil hierfür Kosten entstehen. Und diese Kosten dann für die Übertragung eines überschuldeten Unternehmens? Manchmal muß man Ansprüche auch einfach nicht realisieren!

    Ähnlich soll es mit der Synchro in der Schweiz sein, wobei die Überprüfung dahingehend noch nicht abgeschlossen sein soll.

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  2. Vergütung des Treuhänders:
    Gemäß dem Treuhandvertrag erhält der Treuhänder von der Emittentin während
    der Laufzeit des Treuhandvertrages eine pauschale Grundvergütung in Höhe von
    EUR 5.000,00 p.a., zuzüglich einer Vergütung in Höhe von 1 % des Brutto-Emissionserlöses p.a. Hinzu kommt die Erstattung von Kosten und Auslagen. Diese Vergütung und Kostenerstattung schuldet die Emittentin, jedoch ist der Treuhänder gegenüber den Anleihegläubigern berechtigt, die Vergütung aus dem Brutto-Emissionserlös
    und / oder einem etwaigen Verwertungserlös zurück zu behalten und v o r a b zu entnehmen.

    Zuzüglich einer Vergütung in Höhe von 1 % des Brutto-Emissionserlöses p.a., will heißen satte 50.000 Euronen j ä h r l i c h .

    Aber das wohlgemerkt v o r a b zu entnehmen aus dem Brutto-Emissionserlös des Verkaufs der Synchro Haidenau.

    Bin gespannt, ob der Erlös des Verkaufs der Synchro Haidenau für das 1. Jahr der Tätigkeit des Treuhänders ausgereicht hat. Viel kann er für sein Salär ja nicht mehr verkaufen.

    Warum hat der Treuhänder wohl den Gemeinsamen Vertreter der Anleihgläubiger wohl nicht in den Verkaufsprozess eingebunden?

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