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Sonntag, 17. Mai 2015

Die "enge" Prospekthaftung kommt für viele Erwerber des Penell-Betrugs-Bondes wohl nicht (mehr) in Frage......aber die Haftung der "Experten" aus Vertrag (§ 311 Abs. 2 , 3 BGB oder Delikt sehr wohl....(bürgerliche Prospekthaftung)

Wertpapierprospektgesetz

   Abschnitt 6 - Prospekthaftung (§§ 21 - 25)   

§ 25
Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche

(1) Eine Vereinbarung, durch die Ansprüche nach §§ 2123 oder 24 im Voraus ermäßigt oder erlassen werden, ist unwirksam.
(2) Weitergehende Ansprüche, die nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf Grund von Verträgen oder unerlaubten Handlungen erhoben werden können, bleiben unberührt.

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