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Dienstag, 19. Mai 2015

Ansprüche gegen die Banken, insbesondere die Volksbank Moldau eG

Ansprüche gegen die Banken, insbesondere die Volksbank Moldau eG

Zuletzt wäre noch an eine Inanspruchnahme der Banken, insbesondere an eine Inanspruchnahme der Volksbank Moldau eG zu denken.

·         Der Insolvenzverwalter der Penell GmbH berichtete bereits in einem Investoren-Call, dass die Volksbank Moldau eG aufgrund der Zusendung des Prospektes auf elektronischem Wege über die Anleihe der Penell GmbH gut informiert war.

·         Dennoch hat die Volksbank Moldau eG Gelder der Penell GmbH zur teilweisen Auslöse der Verbindlichkeiten gegenüber der Bank angenommen, wohl wissend, dass ebendiese Gelder laut Prospekt (S.30) nur zur vollständigen Tilgung hätten bewegt werden dürfen.

§  Der Betrag in Höhe von rund 1,7 Mio €, welche die Penell GmbH vom Treuhandkonto der Anleger nahm, reichte insoweit lediglich zur anteiligen Tilgung der Verbindlichkeiten, welche sich zum Zeitpunkt der Anlageemission auf rund 3,34 Mio € beliefen. Wohl wissend, dass die Anleger trotz Verwertung des Geldes nun keine zusätzliche Übertragung der Sicherheit in Form des Warenlagerinhalts bekämen, nahm sie dennoch das Geld an.

  • Ob die Volksbank Moldau eG trotz unvollständiger Tilgung tatsächlich die Sicherheiten übertrug, ist derzeit noch nicht bestätigt. Hinzu kommen weiter Unklarheiten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau aufgeklärt werden konnten. Insbesondere würde ein Wissen der Bank um den tatsächlichen Warenlagerbestand zum Zeitpunkt der Anlageemission, eine Haftung der Bank verdichten.

Ø  Es ist gerade deswegen ratsam, mit einem Schreiben an die Volksbank Moldau bzw. einer Kontaktaufnahme der Staatsanwaltschaft weitere Ungenauigkeiten des Sach- bzw. Wissensstandes aufzuklären. Mit jetzigem Sachstand ist eine gerichtliche Inanspruchnahme der Bank mit höheren Risiken verbunden, welche sich durch eine fundierte Aufklärung reduzieren lassen könnten.

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