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Montag, 8. Mai 2017

Hier ein Musterfall (wohl der erste seit Regime des SchVG 2009) was passiert wenn ein Emittent die Aufforderung von 5 % der Anleihegläubiger zur einberufung einer Gläubigerversammlung nicht berücksichtigt. // Hier konkret ein Ansinnen zur Abwahl des g. Verreters Wagner....ich vertrete ca 27 % der ausstehenden Bonds....


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