haben, gestatte ich mir nachzufragen, ob Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Abwahl von OSA weiter besteht.
Ich habe heute beim Insolvenzgericht nachgefragt, ob die Stellungnahme des Insolvenzverwalters zu den fraglichen €250.000,00 aus der Absonderung nunmehr endlich vorliegt, was das Gericht verneint hat.
Seit zwei Monaten weigert sich der Insolvenzverwalter in der Sache, den Vorgang aufzuklären.
Die von Herrn Koch auf eigene Kosten initiierte Aufklärungsarbeit müsste eigentlich OSA übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
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