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Samstag, 8. August 2015

Ich habe das so verstanden das die auf dem Treuhandkonto liegenden "Zinsen" in den nächsten Tagen/Wochen als Absonderungsgut (es gibt Ausssonderungs und Absonderungsrechte) auf Kosten der Absonderungsberechtigten über Clearstream augezahlt weren....damit hätte der Insoverwalter elegant Kosten für die Masse gespart und wir den Vorteil einer steuerfreien Substanzausschüttung.....Disclaimer: imvho....ich bin weder Anwalt noch Steuerberater.....

Hallo Rolf,
 
wo wir gerade beim Thema "Zahlstelle" sind: was ist eigentlich mit der längst überfälligen Zinszahlung?
Offensichtlich gibt es keine vertraglich gebundene Zahlstelle mehr.
Das wäre ein Verstoss gegen die ALB!
 
§ 4
Währung; Zahlungen
...
4.2 Zahlstelle. Die Emittentin hat die Bankhaus Neelmeyer AG, Am Markt 14-16, 28195 Bremen
zur Zahlstelle (die „Zahlstelle") bestellt. Die Emittentin stellt sicher, dass für die gesamte
Zeit, in der Teilschuldverschreibungen ausstehen, stets eine Zahlstelle unterhalten wird, um
die ihr in diesen Anleihebedingungen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.
 Die Emittentin
kann jederzeit durch Bekanntmachung gemäß § 9 mit einer Frist von mindestens 30 Tagen
die Zahlstelle durch eine andere Bank oder ein Finanzinstitut, die oder das Aufgaben einer
Zahlstelle wahrnimmt, ersetzen.
 
Betonung liegt hier auf "jederzeit".
 
Aus meiner Sicht ist hier der Insolvenzverwalter in Verzug, er hat das Sagen beim Emittenten und muss eine Zahlstelle vorweisen können. Danach ist OSA in der Pflicht, hier Druck zu machen - er vertritt die Anleihegläubiger.
 
Ich habe den Eindruck dass da jemand die Auszahlung der Zinsen mit dubiosen Mitteln verhindern will.
 
Ich werde bei nn mal nachhaken, kann ja wohl alles nicht sein.
 
Gruss,

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