Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Samstag, 26. März 2016

Sollte die Volksbank Modau eG in der Causa Penell-Kupfer-Betrugs-Bond vom Insolvenzverwalter, Anleihetreuhänder oder vergrätzten betrogenenen Anleihegläubigern über 1.6 Mio oder gar 5 Mio in die Pflicht genommen werden (erste Klagen laufen bereits) müssen u.U. die Genossen der Voba nachschiessen....

Jedoch ist zu bedenken, dass ein Genossenschaftsanteil letztlich eine Unternehmensbeteiligung darstellt. So gibt es keine Garantie für die Dividendenzahlung. Wirtschaftet das Unternehmen schlecht, kann die Dividende gesenkt oder gar ganz gestrichen werden. Dass dies jedoch die große Ausnahme ist, hat etwa die Berliner Volksbank bewiesen, die 1999 trotz hoher Verluste immerhin noch 2,5 Prozent Dividende ausschüttete. Allein schon aus Imagegründen hatte sich die Sicherungseinrichtung der Genossenschaftsbanken entschlossen, die Zahlung ebenso wie den Verlust des Instituts abzudecken, so dass kein Kunde zu Schaden gekommen ist. Derartige Leistungen beruhen aber allein auf Kulanz. Rechtlich haften bei vielen Instituten die Anleger im Fall einer Schieflage „ihrer“ Bank nicht nur mit ihrer Einlage, sondern müssen – zumindest theoretisch – sogar eine Nachschussverpflichtung erfüllen. Diese kann bis zum Dreifachen des Nominalwerts des Anteils reichen.

http://www.aerzteblatt.de/archiv/132210


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen