DGAP-News: MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache
2016-03-16 / 17:18
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Nachdem wir Sie in unserer Corporate News vom 1. März 2016 über den Stand der Verwertung des Warenlager, der sich darin anschließenden Frage, wem der daraus folgende Verwertungserlös zusteht, und den Status der angestrengten Klagen gegen die Hausbank der Penell sowie den gemeinsamen Vertreter informiert haben, erfordern neue Entwicklungen eine weitere Corporate News.
Wie die Treuhänderin erfahren hat, betreibt der gemeinsame Vertreter, im Zusammenwirken mit dem Insolvenzverwalter, die Abwahl der Treuhänderin. Diese Bemühungen finden ihren Grund in den Anstrengungen der Treuhänderin - in Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten aus dem Treuhandverhältnis - Schadenersatzansprüche gegenüber den Beteiligten durchzusetzen.
1. Verwertung des Warenlagers der Penell GmbH i.I.
Da die Bemühungen der Treuhänderin hinsichtlich der Auskehrung der Verwertungserlöse gegenüber den Insolvenzverwaltern, welche ausführlich in unserer letzten Corporate News dargestellt wurden, bisher nicht zu einem Einlenken geführt haben, hat die Treuhänderin nunmehr eine letzte Frist zur Erteilung der begehrten Auskünfte gesetzt. Diesbezüglich hat die Treuhänderin eine renommierte Berliner Wirtschaftskanzlei mit der Wahrnehmung der Rechte des Treuhandvermögens betraut.
So wird den Insolvenzverwaltern letztmalig eine Stellungnahme- und Auskunftsmöglichkeit eingeräumt, welche bis zum 23. März 2016 anzuzeigen und spätestens am 30. März 2016 zu erfüllen ist. Sollten diese Fristen fruchtlos verstreichen, hat die Treuhänderin bereits jetzt die Bevollmächtigung erteilt, die Fragen der Verwertungserlöse, der Verfahrenskosten und abschließend der Auskehrung des Erlöses im Wege der Stufenklage gerichtlich klären zu lassen.
2. Klagen gegen die Hausbank der Penell GmbH i.I. und den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger
Die angekündigte Klage gegen die Hausbank der Penell GmbH i.I. befindet sich noch immer im Status der Abstimmung mit dem Prozesskostenfinanzierer und es bleibt abzuwarten, welche Erkenntnisse ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen die handelnden Personen der Volksbank Modau e.G. herbeiführen würde.
Die Klage gegenüber dem gemeinsamen Vertreter ist mit Schriftsatz vom 15. März 2016 an das zuständige Landgericht übermittelt worden und wird durch die Treuhänderin nach Abforderung des Gerichtskostenvorschusses zur Rechtshängigkeit gebracht.
Diese Maßnahme war nicht nur unter dem Gesichtspunkt angezeigt, dass der gemeinsame Vertreter dem Treuhandvermögen durch vergangenes Verhalten Schaden zugefügt hat. Auch durch die angestrebte Abwahl der Treuhänderin verfolgt der gemeinsame Vertreter überwiegend eigene Interessen.
Über die erzielten Ergebnisse im Zusammenhang mit den o.g. Maßnahmen sowie über die weitere aktuelle Entwicklung, wird die Treuhänderin zeitnah informieren.
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