MSW GmbH: Corporate News zur Anleihe der Penell GmbH i.I., Ober-Ramstadt, (WKN A11QQ8) - Aktuelle Informationen zum Sachstand der von der Treuhänderin initiierten Maßnahmen zur Rückzahlung der Anleihe
DGAP-News: MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft / Schlagwort(e): Stellungnahme MSW GmbH: Corporate News zur Anleihe der Penell GmbH i.I., Ober-Ramstadt, (WKN A11QQ8) - Aktuelle Informationen zum Sachstand der von der Treuhänderin initiierten Maßnahmen zur Rückzahlung der Anleihe
01.03.2016 / 12:35 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Im Anschluss an unsere Corporate News vom 27. November 2015 wollen wir über die Fortschritte der Maßnahmen berichten, welche die Treuhänderin unternimmt, um dass zur Rückzahlung bestimmte Treuhandvermögen zu stärken.
1. Verwertung des Warenlagers der Penell GmbH i.I.
Nachdem die Verwertung der sich in der Insolvenzmasse befindlichen Vermögenswerte der Penell GmbH i.I. durch die Insolvenzverwalter weitgehend abgeschlossen ist, rechnet die Treuhänderin mit einem zeitnahen Zufluss der daraus erzielten Erlöse in das Treuhandvermögen. Die diesbezüglich bestehenden Unklarheiten, wem und in welchem Verhältnis die Erlöse aus der Verwertung des Warenlagers der Penell GmbH i.I. zustehen, sind aus Sicht der Treuhänderin im Interesse des Treuhandvermögens gelöst. Danach stehen die Erlöse insgesamt, beziehungsweise zu einem erheblichen Teil der Treuhänderin und nicht der DZ Bank zu.
Nach Auffassung der Treuhänderin wurde durch die im April 2013 erfolgte weitere Sicherungsübereignung an die DZ Bank kein Eigentumsrecht dieser Bank begründet und auch durch die Freigabe des Warenlagers durch die Hausbank der Penell GmbH i.I. erwarb diese kein Eigentum. Diese Rechtsauffassung rechtfertigt sich damit, dass ein Eigentumserwerb im zivilrechtlichen Sinne zwingend die Einigung über den Eigentumserwerb im Zeitpunkt der Übergabe erfordert. Diese Einigung zugunsten des Eigentumserwerbs der DZ Bank lag im Zeitpunkt der Abtretung des Sicherungsrechts an die Treuhänderin und schließlich auch zum Zeitpunkt der Freigabe durch die Hausbank der Penell GmbH i.I. nicht mehr vor. Die Emittentin brachte vielmehr eindeutig zum Ausdruck, dass sie den Eigentumserwerb durch die Treuhänderin anstrebte und wünschte.
Daraus folgt, dass die Treuhänderin mit Freigabe des Warenlagers das Eigentum an dem Warenlager insgesamt erwarb und damit auch der Erlös aus der Verwertung zum größten Teil dem Treuhandvermögen zufließen wird.
Eine genaue Bezifferung der zufließenden Liquidität ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da der Treuhänderin durch die Insolvenzverwalter weder der genaue Erlös aus der Verwertung noch die damit verbundenen Kosten, welche zum Abzug gebracht werden müssen, bisher bekannt gemacht worden sind. Um diesen Missstand schnellstmöglich zu beseitigen, hat die Treuhänderin die Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 19. Februar 2016 dazu aufgefordert, eine detaillierte Aufstellung der Verwertungsmaßnahmen, der daraus erzielten Erlöse und der im Verfahren entstandenen Kosten vorzulegen. Sollten diese Informationen bis zum 4. März 2016 nicht offengelegt sein, wird die Treuhänderin ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um im Sinne des Treuhandvermögens an diese Angaben zu gelangen und schnellstmöglich eine Freigabe des Verwertungserlöses zu erreichen.
Dieser Verwertungserlös würde zunächst auf einem Konto der DZ Bank gemeinschaftlich mit dieser verwaltet und eine einvernehmliche Verteilung, unter Berücksichtigung der oben dargestellten Rechtsauffassung, herbeigeführt werden.
Die in unserer Corporate News vom 27. November 2015 angekündigten Schadenersatzklagen gegen die Hausbank der Penell GmbH i.I. und den gemeinsamen Vertreter, werden zeitnah durch die Treuhänderin rechtshängig gestellt, sobald Fragen des Kostenrisikos im Sinne des Treuhandvermögens geklärt sind.
Momentan befindet sich die Treuhänderin, beziehungsweise die beauftragten Rechtsbeistände in den finalen Verhandlungen mit einem Prozessfinanzierer. Dieser wird, bei erfolgreichem Abschluss der entsprechenden Verträge, die Kostenrisiken für das Treuhandvermögen erheblich verringern.
In diesem Zusammenhang hat die Treuhänderin den Auftrag erteilt, das Verhalten der Hausbank der Penell GmbH i.I. im Zusammenhang mit der Freigabe des Sicherungsgutes - die Hausbank verschwieg gegenüber der Treuhänderin die weitere Sicherungsübereignung des Warenlagers zugunsten einer weiteren Bank - unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu würdigen und gegebenenfalls eine Bewertung des Sachverhaltes im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens herbeizuführen.
Über die erzielten Ergebnisse im Zusammenhang mit den o.g. Maßnahmen sowie über die weitere aktuelle Entwicklung, wird die Treuhänderin zeitnah informieren.
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