Recht auf KontoBundesrat billigt „Girokonto für Jedermann“
Alle Menschen in Deutschland sollen künftig die Möglichkeit haben, ein Konto zu eröffnen. Der Bundesrat verabschiedete am Freitag abschließend das sogenannte Zahlungskontengesetz, das ein „Konto für jedermann“ vorsieht.
18.03.2016
© DPAOhne Girokonto sind viele Menschen bisher von finanziellen Transaktionen wie einfachen Überweisungen ausgeschlossen.
Banken dürfen künftig niemanden mehr abweisen, der ein einfaches Girokonto eröffnen will. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch derBundesrat die Gesetzespläne für ein „Girokonto für Jedermann“. Danach sollen alle deutschen Banken verpflichtet werden, künftig auch Obdachlose und Asylbewerber als Kunden zu akzeptieren. Ein Kreditinstitut kann die Eröffnung eines Basiskontos nur unter engen Bedingungen ablehnen.
Das neue Zahlungskontengesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, sieht die Einführung eines sogenannten Basiskontos für alle vor. Dieses einfache Girokonto auf Guthabenbasis soll künftig jeder eröffnen können, der sich legal in der Europäischen Union (EU) aufhält - und zwar bei einer Bank seiner Wahl. Über das Basiskonto sollen Verbraucher alle grundlegenden Zahlungsdienste nutzen können. Die Pläne kommen den Angaben zufolge einer Million Menschen zugute.
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Nach der Zahlungskontenrichtlinie müssen die EU-Staaten diese Vorgaben spätestens bis zum 18. September 2016 umsetzen. Die Regelungen zum Basiskonto können aber früher gelten.
Banken müssen zudem Konto-Gebühren künftig so veröffentlichen, dass auch Verbraucher ohne Fachkenntnisse problemlos verschiedene Angebote vergleichen können. Ferner sollen Verbraucher leichter ihre Konten wechseln können. Banken und Sparkassen hatten auf mehr Zeit für die Umsetzung der Vorgaben gepocht.
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