Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Donnerstag, 5. Juli 2018

Trotz ihrer Kenntnis von der zweiten Sicherungsübereignung hat die Volksbank Modau eG diese verschwiegen. Dies werten wir als Heimtücke. Der Sicherheitentreuhänder, der die Gelder der Anleihegläubiger verwaltete, hat ausdrücklich bei der Volksbank Modau eG nachgefragt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es zur „Rückübertragung des Sicherungsgutes auf die Penell GmbH / den Treuhänder“ kommen könne. Er hat auf die gerade in Platzierung befindliche Anleihe hingewiesen und den Sicherheitentreuhandvertrag aus dem Wertpapierprospekt übergeben. Er hat die Volksbank Modau eG weiter darauf hingewiesen, dass „die Besicherung der Anleihe durch das Warenlager der Penell GmbH … wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages“ war. Obwohl die Volksbank Modau eG all dies wusste, hat sie die für die Anleger extrem nachteilige zweite Sicherungsübereignung verschwiegen. Hiermit hat sie die Grenze zulässiger geschäftlicher List überschritten; wir werten dies als harte Arglist im Sinne des § 826 BGB. Für dieses arglistige Verhalten fordern wir Rechenschaft von der Volksbank – wenn es sein muss, auch gerichtlich.


an die Mitinvestoren
in der Penell-Anleihe
(WKN A11QQ8)





Berlin, 5. Juli 2018


Penell-Anleihe;
skandalöses Verhalten
der Volksbank Modau eG;
Anleger wehren sich gemeinsam!


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten eine Reihe von Anlegern, die Geld mit der Penell-Anleihe verloren haben. Für unsere Mandanten suchen wir Kontakt zu weiteren Geschädigten

Wir haben zwei interessante Alternativvorschläge für die geschädigten Penell-Anleger vorbereitet, die bares Geld wert sein können. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten zum Lesen, und dann entscheiden Sie.  


1.)   Wir wollen gemeinsam die Volksbank Modau eG in Anspruch nehmen

Unsere Mandanten haben Beweise dafür, dass die Volksbank Modau eG für den Schaden der Penell-Anleger mitverantwortlich ist. Diese Verantwortung wollen wir einfordern und gemeinsam Schadensersatz für die Anleger durchsetzen.  

Zum Hintergrund:

Die Volksbank Modau eG war die „Hausbank“ der Penells. Zugunsten der Volksbank Modau eG war das Warenlager der Penell GmbH sicherungsübereignet. Das betrifft insbesondere den Lagerbestand an Kupfer, der laut Wertpapierprospekt später die wesentliche Sicherheit für die Anleihegläubiger sein sollte. Diese Sicherungsübereignung an die Volksbank Modau eG ist im Wertpapierprospekt offengelegt worden. Bis dahin ist also alles korrekt abgelaufen.

Damit die Anleihegläubiger Sicherungseigentum an den Kupferbeständen erlangen konnten, musste die Volksbank Modau eG zuvor ausbezahlt werden. Nur dann konnte deren vorrangiges Sicherungseigentum abgelöst werden, und die Anleihegläubiger konnten in diese Sicherheit eintreten. Auch das steht im Wertpapierprospekt, und auch das entspricht einer korrekten Abwicklung.

Was aber hinter den Kulissen passiert ist, und was nicht mehr korrekt war:

Bereits am 15.04./22.04.2013 – also mehr als ein Jahr vor Platzierung der Anleihe – war eine zweite Sicherungsübereignung des Warenlagers vereinbart worden, und zwar zugunsten der DZ Bank. Diese zweite Sicherungsübereignung war für die Anleihegläubiger natürlich äußerst schädlich. Denn sie bedeutet folgendes: Sobald die Volksbank Modau eG ausbezahlt wurde, kam automatisch die dahinter stehende weitere Sicherungsübereignung an die DZ Bank zum Tragen. Wer dagegen ins Leere griff, waren die Anleihegläubiger. Diese konnten keinen Zugriff auf das Kupfer erlangen, das doch ihre wesentliche (ihre einzige!) Sicherheit sein sollte. Es ist wie bei dem alten Märchen von „Hase und Igel“: In der Sekunde, in der die Anleger die Sicherheit hätten erhalten sollen, war schon jemand anderes da.

Die Volksbank Modau eG wusste von der zweiten Sicherungsübereignung zugunsten der DZ Bank, und zwar aufgrund einer gemeinsamen Krisensitzung der beiden Banken am 05.03.2013. Wir verfügen über das Protokoll dieser Krisensitzung und können das daher beweisen. Außerdem gab es zu dem Thema weitere Bankensitzungen und telefonische Abstimmungen zwischen den beiden Banken. Dies kann durch Zeugenaussagen und Protokolle aus dem Hause der DZ Bank bewiesen werden.

Trotz ihrer Kenntnis von der zweiten Sicherungsübereignung hat die Volksbank Modau eG diese verschwiegen. Dies werten wir als Heimtücke. Der Sicherheitentreuhänder, der die Gelder der Anleihegläubiger verwaltete, hat ausdrücklich bei der Volksbank Modau eG nachgefragt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es zur „Rückübertragung des Sicherungsgutes auf die Penell GmbH / den Treuhänder“ kommen könne. Er hat auf die gerade in Platzierung befindliche Anleihe hingewiesen und den Sicherheitentreuhandvertrag aus dem Wertpapierprospekt übergeben. Er hat die Volksbank Modau eG weiter darauf hingewiesen, dass „die Besicherung der Anleihe durch das Warenlager der Penell GmbH … wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages“ war.

Obwohl die Volksbank Modau eG all dies wusste, hat sie die für die Anleger extrem nachteilige zweite Sicherungsübereignung verschwiegen. Hiermit hat sie die Grenze zulässiger geschäftlicher List überschritten; wir werten dies als harte Arglist im Sinne des § 826 BGB. Für dieses arglistige Verhalten fordern wir Rechenschaft von der Volksbank – wenn es sein muss, auch gerichtlich.


2.)   Zwei alternative Möglichkeiten, wie Sie sich an diesem gemeinsamen Vorgehen beteiligen können   

Erste Möglichkeit: Wir stellen derzeit eine Sammelklage der Geschädigten zusammen. Wir können Sie mit Ihrem eigenen Anspruch in diese Sammelklage aufnehmen. Was eine solche Sammelklage kosten kann, rechnen wir Ihnen gerne aus, bevor Sie sich entscheiden. Falls Sie Interesse daran haben, bitten wir einfach um kurze Nachricht – wir melden uns dann mit einem unverbindlichen Vorschlag bei Ihnen. (Stichwort: „Sammelklagelösung“).

Zweite Möglichkeit: Unsere Mandanten sind interessiert daran, die Ansprüche weiterer Geschädigter zu übernehmen und diese dann auf eigene Faust und auf eigenes Risiko durchzusetzen (Stichwort: „Abtretungslösung“). Falls Sie Ihren Anspruch für eine solche Übernahme zur Verfügung stellen wollen, bieten unsere Mandanten Ihnen einen Barkaufpreis an, der sich am aktuellen Kurs der Penell-Anleihe orientiert (3,5 % der Nominalvaluta), außerdem einen Zuschlag im Falle des Erfolges. Falls Sie an dieser zweiten Variante interessiert sind, lassen Sie uns dies bitte wissen – wir senden Ihnen dann die notwendigen Abtretungserklärungen zu und organisieren die Zahlung des Barkaufpreises an Sie.


3.)    Um welche Unterlagen wir Sie bitten

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie sich an dem gemeinsamen Vorgehen beteiligten wollen und – falls Ihre Antwort „Ja“ lautet – welche der beiden Varianten Sie wählen. Wir senden Ihnen dann alle erforderlichen Unterlagen zu.

Wenn Sie sich beteiligten wollen, bitten wir Sie in jedem Falle um einen Depotauszug, der Ihre Beteiligung an der Anleihe zeigt, und um Unterlagen über Ihren Erwerb der Anleihe.  


4.)   Zum weiteren zeitlichen Ablauf

Wir wollen die Information der Geschädigten und die Zusammenstellung der Sammelklageinteressenten und der Abtretungs-Interessenten bis Ende August abschließen. Falls Sie Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen haben, dann melden Sie sich doch bitte rechtzeitig vorher.

Im September wird sodann Klage eingereicht, falls keine Gesprächsbereitschaft besteht.

Da die Volksbank Modau eG derzeit eine wichtige Fusion vollzieht (sie wird mit der weitaus größeren Volksbank Darmstadt-Südhessen zusammengelegt), denken wir, dass das Institut bei entsprechendem Druck durchaus lösungsorientiert sein sollte, wahrscheinlich auch kurzfristig. Wir halten es daher auch nicht für ausgeschlossen, dass es noch im Jahre 2018 zu Einigungslösungen kommt.

Haben Sie noch Fragen? Wir rufen Sie gerne an oder antworten per Mail.


Mit freundlichen Grüßen



Ihr Dr. Wolfgang Schirp
Rechtsanwalt
(FA f. Bank- u. Kapitalmarktrecht)


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen