Ob bei dem Abstand Blogeintrag und Antragsstellung Drindlichkeit gegeben ist/war wird im Verfahren zu klären sein. Da ich mit den für mich kaum identifizierbaren Leistungen von E.G. sehr unzufrieden bin werde ich seine Ablösung als gV betreiben. Das ist jederzeit ohne Gründe möglich und mir mit meinem guten Drittel der Anleihe auch speditiv (Ums mit Seehofer zu formulieren: E.G. ist gV von meinen Gnaden....da erwarte ich mir ein anderes Verhalten)
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