Penell – jetzt auch Inanspruchnahme
der Volksbank Modau
Die Kanzlei Schirp & Partner vertritt eine Reihe von Anlegern, die
Geld mit der Penell-Anleihe verloren haben. Die Kläger suchen nun Kontakt zu
weiteren Geschädigten.
Die Kanzlei hat zwei interessante Alternativvorschläge für die
geschädigten Penell-Anleger vorbereitet, die bares Geld wert sein können:
1.) Inanspruchnahme der Volksbank Modau eG
Die Kanzlei Schirp & Partner hat Beweise dafür, dass die Volksbank Modau eG für den Schaden der
Penell-Anleger mitverantwortlich ist. Diese Verantwortung gilt es einzufordern
und gemeinsam Schadensersatz für die Anleger durchzusetzen.
Zum Hintergrund:
Die Volksbank Modau eG war die „Hausbank“ der Penells. Zugunsten der
Volksbank Modau eG war das Warenlager der Penell GmbH sicherungsübereignet. Das
betrifft insbesondere den Lagerbestand an Kupfer, der laut Wertpapierprospekt
später die wesentliche Sicherheit für die Anleihegläubiger sein sollte.
Damit die Anleihegläubiger Sicherungseigentum an den Kupferbeständen
erlangen konnten, musste die Volksbank Modau eG zuvor ausbezahlt werden. Nur
dann konnte deren vorrangiges Sicherungseigentum abgelöst werden, und die
Anleihegläubiger konnten in diese Sicherheit eintreten.
Mehr als ein Jahr vor Platzierung der Anleihe war aber eine
zweite Sicherungsübereignung des Warenlagers vereinbart worden, und zwar
zugunsten der DZ Bank. Diese zweite Sicherungsübereignung war für die
Anleihegläubiger natürlich äußerst schädlich. Denn sie bedeutet Folgendes:
Sobald die Volksbank Modau eG ausbezahlt wurde, kam automatisch die dahinter
stehende weitere Sicherungsübereignung an die DZ Bank zum Tragen. Wer dagegen
ins Leere griff, waren die Anleihegläubiger. Diese konnten keinen Zugriff auf
das Kupfer erlangen, das doch ihre wesentliche (ihre einzige!) Sicherheit sein
sollte. Es ist wie bei dem alten Märchen von „Hase und Igel“: In der Sekunde,
in der die Anleger die Sicherheit hätten erhalten sollen, war schon jemand
anderes da.
Die Volksbank Modau eG wusste von der zweiten Sicherungsübereignung
zugunsten der DZ Bank, und zwar aufgrund einer gemeinsamen Krisensitzung der
beiden Banken am 05.03.2013. Die Kanzlei Schirp & Partner verfügt über das
Protokoll dieser Krisensitzung und kann das daher beweisen. Außerdem gab es zu
dem Thema weitere Bankensitzungen und telefonische Abstimmungen zwischen den
beiden Banken. Dies kann durch Zeugenaussagen und Protokolle aus dem Hause der
DZ Bank bewiesen werden.
Trotz ihrer Kenntnis von der zweiten Sicherungsübereignung hat die
Volksbank Modau eG diese verschwiegen. Nach Auffassung der Kanzlei Schirp &
Partner ist das Heimtücke. Der Sicherheitentreuhänder, der die Gelder der
Anleihegläubiger verwaltete, hat ausdrücklich bei der Volksbank Modau eG
nachgefragt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es zur „Rückübertragung
des Sicherungsgutes auf die Penell GmbH / den Treuhänder“ kommen könne. Er
hat auf die gerade in Platzierung befindliche Anleihe hingewiesen und den
Sicherheitentreuhandvertrag aus dem Wertpapierprospekt übergeben. Er hat die
Volksbank Modau eG weiter darauf hingewiesen, dass „die Besicherung der
Anleihe durch das Warenlager der Penell GmbH … wesentlicher Bestandteil dieses
Vertrages“ war.
Obwohl die Volksbank Modau eG all dies wusste, hat sie die für die
Anleger extrem nachteilige zweite Sicherungsübereignung verschwiegen. Hiermit
hat sie die Grenze zulässiger geschäftlicher List überschritten; hier liegt
harte Arglist im Sinne des § 826 BGB vor. Für dieses arglistige Verhalten
fordert die Kanzlei Schirp & Partner für ihre Mandanten Rechenschaft von
der Volksbank – wenn es sein muss, auch gerichtlich.
2.) Zwei alternative Möglichkeiten, wie andere
Anleihegläubiger sich an diesem gemeinsamen Vorgehen beteiligen können
Erste Möglichkeit: Die Kanzlei Schirp & Partner stellt derzeit eine
Sammelklage der Geschädigten zusammen. Anleihegläubiger können mit ihrem
eigenen Anspruch in diese Sammelklage aufgenommen werden.
Zweite Möglichkeit: Die bisherigen Mandanten der Kanzlei Schirp &
Partner in Sachen Penell sind interessiert daran, die Ansprüche weiterer
Geschädigter zu übernehmen und diese dann auf eigene Faust und auf eigenes
Risiko durchzusetzen (Stichwort: „Abtretungslösung“). Falls Anleihegläubiger ihren
Anspruch für eine solche Übernahme zur Verfügung stellen wollen, bieten die
Mandanten ihnen einen Barkaufpreis an, der sich am aktuellen Kurs der
Penell-Anleihe orientiert (3,5 % der Nominalvaluta), außerdem einen Zuschlag im
Falle des Erfolges.
Anleihegläubiger, die Interesse an einer der beiden Möglichkeiten haben
und dazu weitere Informationen wünschen, können sich gern an Herrn Rechtsanwalt
Dr. Schirp wenden. Die Information der Geschädigten und die Zusammenstellung
der Sammelklageinteressenten und der Abtretungs-Interessenten sollen möglichst
bis Ende August abgeschlossen werden. Anleihegläubiger werden darum gebeten,
sich bei Interesse rechtzeitig vorher zu melden (gern schon mit Depotauszug,
der ihre Beteiligung an der Anleihe zeigt, und Unterlagen über ihren Erwerb der
Anleihe). Im September wird sodann Klage eingereicht, falls keine
Gesprächsbereitschaft bei der Volksbank Modau besteht.
Dr. Wolfgang Schirp ….
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