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Freitag, 6. Juli 2018

Die Volksbank Modau eG wusste von der zweiten Sicherungsübereignung zugunsten der DZ Bank, und zwar aufgrund einer gemeinsamen Krisensitzung der beiden Banken am 05.03.2013. Die Kanzlei Schirp & Partner verfügt über das Protokoll dieser Krisensitzung und kann das daher beweisen. Außerdem gab es zu dem Thema weitere Bankensitzungen und telefonische Abstimmungen zwischen den beiden Banken. Dies kann durch Zeugenaussagen und Protokolle aus dem Hause der DZ Bank bewiesen werden.


Penell – jetzt auch Inanspruchnahme der Volksbank Modau

Die Kanzlei Schirp & Partner vertritt eine Reihe von Anlegern, die Geld mit der Penell-Anleihe verloren haben. Die Kläger suchen nun Kontakt zu weiteren Geschädigten.

Die Kanzlei hat zwei interessante Alternativvorschläge für die geschädigten Penell-Anleger vorbereitet, die bares Geld wert sein können:


1.)   Inanspruchnahme der Volksbank Modau eG

Die Kanzlei Schirp & Partner hat Beweise dafür, dass die Volksbank Modau eG für den Schaden der Penell-Anleger mitverantwortlich ist. Diese Verantwortung gilt es einzufordern und gemeinsam Schadensersatz für die Anleger durchzusetzen.  

Zum Hintergrund:

Die Volksbank Modau eG war die „Hausbank“ der Penells. Zugunsten der Volksbank Modau eG war das Warenlager der Penell GmbH sicherungsübereignet. Das betrifft insbesondere den Lagerbestand an Kupfer, der laut Wertpapierprospekt später die wesentliche Sicherheit für die Anleihegläubiger sein sollte.

Damit die Anleihegläubiger Sicherungseigentum an den Kupferbeständen erlangen konnten, musste die Volksbank Modau eG zuvor ausbezahlt werden. Nur dann konnte deren vorrangiges Sicherungseigentum abgelöst werden, und die Anleihegläubiger konnten in diese Sicherheit eintreten. 

Mehr als ein Jahr vor Platzierung der Anleihe war aber eine zweite Sicherungsübereignung des Warenlagers vereinbart worden, und zwar zugunsten der DZ Bank. Diese zweite Sicherungsübereignung war für die Anleihegläubiger natürlich äußerst schädlich. Denn sie bedeutet Folgendes: Sobald die Volksbank Modau eG ausbezahlt wurde, kam automatisch die dahinter stehende weitere Sicherungsübereignung an die DZ Bank zum Tragen. Wer dagegen ins Leere griff, waren die Anleihegläubiger. Diese konnten keinen Zugriff auf das Kupfer erlangen, das doch ihre wesentliche (ihre einzige!) Sicherheit sein sollte. Es ist wie bei dem alten Märchen von „Hase und Igel“: In der Sekunde, in der die Anleger die Sicherheit hätten erhalten sollen, war schon jemand anderes da.

Die Volksbank Modau eG wusste von der zweiten Sicherungsübereignung zugunsten der DZ Bank, und zwar aufgrund einer gemeinsamen Krisensitzung der beiden Banken am 05.03.2013. Die Kanzlei Schirp & Partner verfügt über das Protokoll dieser Krisensitzung und kann das daher beweisen. Außerdem gab es zu dem Thema weitere Bankensitzungen und telefonische Abstimmungen zwischen den beiden Banken. Dies kann durch Zeugenaussagen und Protokolle aus dem Hause der DZ Bank bewiesen werden.

Trotz ihrer Kenntnis von der zweiten Sicherungsübereignung hat die Volksbank Modau eG diese verschwiegen. Nach Auffassung der Kanzlei Schirp & Partner ist das Heimtücke. Der Sicherheitentreuhänder, der die Gelder der Anleihegläubiger verwaltete, hat ausdrücklich bei der Volksbank Modau eG nachgefragt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es zur „Rückübertragung des Sicherungsgutes auf die Penell GmbH / den Treuhänder“ kommen könne. Er hat auf die gerade in Platzierung befindliche Anleihe hingewiesen und den Sicherheitentreuhandvertrag aus dem Wertpapierprospekt übergeben. Er hat die Volksbank Modau eG weiter darauf hingewiesen, dass „die Besicherung der Anleihe durch das Warenlager der Penell GmbH … wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages“ war.

Obwohl die Volksbank Modau eG all dies wusste, hat sie die für die Anleger extrem nachteilige zweite Sicherungsübereignung verschwiegen. Hiermit hat sie die Grenze zulässiger geschäftlicher List überschritten; hier liegt harte Arglist im Sinne des § 826 BGB vor. Für dieses arglistige Verhalten fordert die Kanzlei Schirp & Partner für ihre Mandanten Rechenschaft von der Volksbank – wenn es sein muss, auch gerichtlich.


2.)   Zwei alternative Möglichkeiten, wie andere Anleihegläubiger sich an diesem gemeinsamen Vorgehen beteiligen können   

Erste Möglichkeit: Die Kanzlei Schirp & Partner stellt derzeit eine Sammelklage der Geschädigten zusammen. Anleihegläubiger können mit ihrem eigenen Anspruch in diese Sammelklage aufgenommen werden.

Zweite Möglichkeit: Die bisherigen Mandanten der Kanzlei Schirp & Partner in Sachen Penell sind interessiert daran, die Ansprüche weiterer Geschädigter zu übernehmen und diese dann auf eigene Faust und auf eigenes Risiko durchzusetzen (Stichwort: „Abtretungslösung“). Falls Anleihegläubiger ihren Anspruch für eine solche Übernahme zur Verfügung stellen wollen, bieten die Mandanten ihnen einen Barkaufpreis an, der sich am aktuellen Kurs der Penell-Anleihe orientiert (3,5 % der Nominalvaluta), außerdem einen Zuschlag im Falle des Erfolges.


Anleihegläubiger, die Interesse an einer der beiden Möglichkeiten haben und dazu weitere Informationen wünschen, können sich gern an Herrn Rechtsanwalt Dr. Schirp wenden. Die Information der Geschädigten und die Zusammenstellung der Sammelklageinteressenten und der Abtretungs-Interessenten sollen möglichst bis Ende August abgeschlossen werden. Anleihegläubiger werden darum gebeten, sich bei Interesse rechtzeitig vorher zu melden (gern schon mit Depotauszug, der ihre Beteiligung an der Anleihe zeigt, und Unterlagen über ihren Erwerb der Anleihe). Im September wird sodann Klage eingereicht, falls keine Gesprächsbereitschaft bei der Volksbank Modau besteht.

Dr. Wolfgang Schirp ….

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