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Freitag, 6. Juli 2018
In einer iatielienischen Pizz in Italien (etwas versteckt) wer weiss was das ist ?
Die Volksbank Modau eG wusste von der zweiten Sicherungsübereignung zugunsten der DZ Bank, und zwar aufgrund einer gemeinsamen Krisensitzung der beiden Banken am 05.03.2013. Die Kanzlei Schirp & Partner verfügt über das Protokoll dieser Krisensitzung und kann das daher beweisen. Außerdem gab es zu dem Thema weitere Bankensitzungen und telefonische Abstimmungen zwischen den beiden Banken. Dies kann durch Zeugenaussagen und Protokolle aus dem Hause der DZ Bank bewiesen werden.
Penell – jetzt auch Inanspruchnahme
der Volksbank Modau
Die Kanzlei Schirp & Partner vertritt eine Reihe von Anlegern, die
Geld mit der Penell-Anleihe verloren haben. Die Kläger suchen nun Kontakt zu
weiteren Geschädigten.
Die Kanzlei hat zwei interessante Alternativvorschläge für die
geschädigten Penell-Anleger vorbereitet, die bares Geld wert sein können:
1.) Inanspruchnahme der Volksbank Modau eG
Die Kanzlei Schirp & Partner hat Beweise dafür, dass die Volksbank Modau eG für den Schaden der
Penell-Anleger mitverantwortlich ist. Diese Verantwortung gilt es einzufordern
und gemeinsam Schadensersatz für die Anleger durchzusetzen.
Zum Hintergrund:
Die Volksbank Modau eG war die „Hausbank“ der Penells. Zugunsten der
Volksbank Modau eG war das Warenlager der Penell GmbH sicherungsübereignet. Das
betrifft insbesondere den Lagerbestand an Kupfer, der laut Wertpapierprospekt
später die wesentliche Sicherheit für die Anleihegläubiger sein sollte.
Damit die Anleihegläubiger Sicherungseigentum an den Kupferbeständen
erlangen konnten, musste die Volksbank Modau eG zuvor ausbezahlt werden. Nur
dann konnte deren vorrangiges Sicherungseigentum abgelöst werden, und die
Anleihegläubiger konnten in diese Sicherheit eintreten.
Mehr als ein Jahr vor Platzierung der Anleihe war aber eine
zweite Sicherungsübereignung des Warenlagers vereinbart worden, und zwar
zugunsten der DZ Bank. Diese zweite Sicherungsübereignung war für die
Anleihegläubiger natürlich äußerst schädlich. Denn sie bedeutet Folgendes:
Sobald die Volksbank Modau eG ausbezahlt wurde, kam automatisch die dahinter
stehende weitere Sicherungsübereignung an die DZ Bank zum Tragen. Wer dagegen
ins Leere griff, waren die Anleihegläubiger. Diese konnten keinen Zugriff auf
das Kupfer erlangen, das doch ihre wesentliche (ihre einzige!) Sicherheit sein
sollte. Es ist wie bei dem alten Märchen von „Hase und Igel“: In der Sekunde,
in der die Anleger die Sicherheit hätten erhalten sollen, war schon jemand
anderes da.
Die Volksbank Modau eG wusste von der zweiten Sicherungsübereignung
zugunsten der DZ Bank, und zwar aufgrund einer gemeinsamen Krisensitzung der
beiden Banken am 05.03.2013. Die Kanzlei Schirp & Partner verfügt über das
Protokoll dieser Krisensitzung und kann das daher beweisen. Außerdem gab es zu
dem Thema weitere Bankensitzungen und telefonische Abstimmungen zwischen den
beiden Banken. Dies kann durch Zeugenaussagen und Protokolle aus dem Hause der
DZ Bank bewiesen werden.
Trotz ihrer Kenntnis von der zweiten Sicherungsübereignung hat die
Volksbank Modau eG diese verschwiegen. Nach Auffassung der Kanzlei Schirp &
Partner ist das Heimtücke. Der Sicherheitentreuhänder, der die Gelder der
Anleihegläubiger verwaltete, hat ausdrücklich bei der Volksbank Modau eG
nachgefragt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es zur „Rückübertragung
des Sicherungsgutes auf die Penell GmbH / den Treuhänder“ kommen könne. Er
hat auf die gerade in Platzierung befindliche Anleihe hingewiesen und den
Sicherheitentreuhandvertrag aus dem Wertpapierprospekt übergeben. Er hat die
Volksbank Modau eG weiter darauf hingewiesen, dass „die Besicherung der
Anleihe durch das Warenlager der Penell GmbH … wesentlicher Bestandteil dieses
Vertrages“ war.
Obwohl die Volksbank Modau eG all dies wusste, hat sie die für die
Anleger extrem nachteilige zweite Sicherungsübereignung verschwiegen. Hiermit
hat sie die Grenze zulässiger geschäftlicher List überschritten; hier liegt
harte Arglist im Sinne des § 826 BGB vor. Für dieses arglistige Verhalten
fordert die Kanzlei Schirp & Partner für ihre Mandanten Rechenschaft von
der Volksbank – wenn es sein muss, auch gerichtlich.
2.) Zwei alternative Möglichkeiten, wie andere
Anleihegläubiger sich an diesem gemeinsamen Vorgehen beteiligen können
Erste Möglichkeit: Die Kanzlei Schirp & Partner stellt derzeit eine
Sammelklage der Geschädigten zusammen. Anleihegläubiger können mit ihrem
eigenen Anspruch in diese Sammelklage aufgenommen werden.
Zweite Möglichkeit: Die bisherigen Mandanten der Kanzlei Schirp &
Partner in Sachen Penell sind interessiert daran, die Ansprüche weiterer
Geschädigter zu übernehmen und diese dann auf eigene Faust und auf eigenes
Risiko durchzusetzen (Stichwort: „Abtretungslösung“). Falls Anleihegläubiger ihren
Anspruch für eine solche Übernahme zur Verfügung stellen wollen, bieten die
Mandanten ihnen einen Barkaufpreis an, der sich am aktuellen Kurs der
Penell-Anleihe orientiert (3,5 % der Nominalvaluta), außerdem einen Zuschlag im
Falle des Erfolges.
Anleihegläubiger, die Interesse an einer der beiden Möglichkeiten haben
und dazu weitere Informationen wünschen, können sich gern an Herrn Rechtsanwalt
Dr. Schirp wenden. Die Information der Geschädigten und die Zusammenstellung
der Sammelklageinteressenten und der Abtretungs-Interessenten sollen möglichst
bis Ende August abgeschlossen werden. Anleihegläubiger werden darum gebeten,
sich bei Interesse rechtzeitig vorher zu melden (gern schon mit Depotauszug,
der ihre Beteiligung an der Anleihe zeigt, und Unterlagen über ihren Erwerb der
Anleihe). Im September wird sodann Klage eingereicht, falls keine
Gesprächsbereitschaft bei der Volksbank Modau besteht.
Dr. Wolfgang Schirp ….
Donnerstag, 5. Juli 2018
und von Penell über eindrittel mit einem momentanen Aufkaufangebot da die Volksbank Modau arglistig gefuddelt hat
Donnerstag, 5. Juli 2018
von 2 Anleihen halte ich so um eindrittel der gesamten Emission: Bei Carpevigo ein knappes drittel mit regelmässigen Zukäufen
und von Penell über eindrittel mit einem momentanen Aufkaufangebot da die Volksbank Modau arglistig gefuddelt hat
Trotz ihrer Kenntnis von der zweiten Sicherungsübereignung hat die Volksbank Modau eG diese verschwiegen. Dies werten wir als Heimtücke. Der Sicherheitentreuhänder, der die Gelder der Anleihegläubiger verwaltete, hat ausdrücklich bei der Volksbank Modau eG nachgefragt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es zur „Rückübertragung des Sicherungsgutes auf die Penell GmbH / den Treuhänder“ kommen könne. Er hat auf die gerade in Platzierung befindliche Anleihe hingewiesen und den Sicherheitentreuhandvertrag aus dem Wertpapierprospekt übergeben. Er hat die Volksbank Modau eG weiter darauf hingewiesen, dass „die Besicherung der Anleihe durch das Warenlager der Penell GmbH … wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages“ war. Obwohl die Volksbank Modau eG all dies wusste, hat sie die für die Anleger extrem nachteilige zweite Sicherungsübereignung verschwiegen. Hiermit hat sie die Grenze zulässiger geschäftlicher List überschritten; wir werten dies als harte Arglist im Sinne des § 826 BGB. Für dieses arglistige Verhalten fordern wir Rechenschaft von der Volksbank – wenn es sein muss, auch gerichtlich.
an die Mitinvestoren
in der Penell-Anleihe
(WKN A11QQ8)
Berlin, 5. Juli 2018
skandalöses Verhalten
der Volksbank Modau
eG;
Anleger wehren sich
gemeinsam!
wir vertreten eine Reihe von Anlegern, die Geld mit der Penell-Anleihe
verloren haben. Für unsere Mandanten suchen wir Kontakt zu weiteren
Geschädigten
Wir haben zwei interessante Alternativvorschläge für die geschädigten Penell-Anleger
vorbereitet, die bares Geld wert sein können. Bitte nehmen Sie sich ein paar
Minuten zum Lesen, und dann entscheiden Sie.
1.) Wir wollen gemeinsam die Volksbank Modau
eG in Anspruch nehmen
Unsere Mandanten haben Beweise dafür, dass die Volksbank Modau eG für
den Schaden der Penell-Anleger mitverantwortlich ist. Diese Verantwortung
wollen wir einfordern und gemeinsam Schadensersatz für die Anleger durchsetzen.
Zum Hintergrund:
Die Volksbank Modau eG war die „Hausbank“ der Penells. Zugunsten der
Volksbank Modau eG war das Warenlager der Penell GmbH sicherungsübereignet. Das
betrifft insbesondere den Lagerbestand an Kupfer, der laut Wertpapierprospekt
später die wesentliche Sicherheit für die Anleihegläubiger sein sollte. Diese
Sicherungsübereignung an die Volksbank Modau eG ist im Wertpapierprospekt
offengelegt worden. Bis dahin ist also alles korrekt abgelaufen.
Damit die Anleihegläubiger Sicherungseigentum an den Kupferbeständen
erlangen konnten, musste die Volksbank Modau eG zuvor ausbezahlt werden. Nur
dann konnte deren vorrangiges Sicherungseigentum abgelöst werden, und die
Anleihegläubiger konnten in diese Sicherheit eintreten. Auch das steht im
Wertpapierprospekt, und auch das entspricht einer korrekten Abwicklung.
Was aber hinter den Kulissen passiert ist, und was nicht mehr korrekt
war:
Bereits am 15.04./22.04.2013 – also mehr als ein Jahr vor
Platzierung der Anleihe – war eine zweite Sicherungsübereignung des Warenlagers
vereinbart worden, und zwar zugunsten der DZ Bank. Diese zweite
Sicherungsübereignung war für die Anleihegläubiger natürlich äußerst schädlich.
Denn sie bedeutet folgendes: Sobald die Volksbank Modau eG ausbezahlt wurde,
kam automatisch die dahinter stehende weitere Sicherungsübereignung an die DZ
Bank zum Tragen. Wer dagegen ins Leere griff, waren die Anleihegläubiger. Diese
konnten keinen Zugriff auf das Kupfer erlangen, das doch ihre wesentliche (ihre
einzige!) Sicherheit sein sollte. Es ist wie bei dem alten Märchen von „Hase
und Igel“: In der Sekunde, in der die Anleger die Sicherheit hätten erhalten
sollen, war schon jemand anderes da.
Die Volksbank Modau eG wusste von der zweiten Sicherungsübereignung
zugunsten der DZ Bank, und zwar aufgrund einer gemeinsamen Krisensitzung der
beiden Banken am 05.03.2013. Wir verfügen über das Protokoll dieser
Krisensitzung und können das daher beweisen. Außerdem gab es zu dem Thema
weitere Bankensitzungen und telefonische Abstimmungen zwischen den beiden
Banken. Dies kann durch Zeugenaussagen und Protokolle aus dem Hause der DZ Bank
bewiesen werden.
Trotz ihrer Kenntnis von der zweiten Sicherungsübereignung hat die
Volksbank Modau eG diese verschwiegen. Dies werten wir als Heimtücke. Der
Sicherheitentreuhänder, der die Gelder der Anleihegläubiger verwaltete, hat ausdrücklich
bei der Volksbank Modau eG nachgefragt, welche Voraussetzungen erfüllt sein
müssen, damit es zur „Rückübertragung des Sicherungsgutes auf die Penell
GmbH / den Treuhänder“ kommen könne. Er hat auf die gerade in Platzierung
befindliche Anleihe hingewiesen und den Sicherheitentreuhandvertrag aus dem
Wertpapierprospekt übergeben. Er hat die Volksbank Modau eG weiter darauf
hingewiesen, dass „die Besicherung der Anleihe durch das Warenlager der
Penell GmbH … wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages“ war.
Obwohl die Volksbank Modau eG all dies wusste, hat sie die für die
Anleger extrem nachteilige zweite Sicherungsübereignung verschwiegen. Hiermit
hat sie die Grenze zulässiger geschäftlicher List überschritten; wir werten
dies als harte Arglist im Sinne des § 826 BGB. Für dieses arglistige Verhalten fordern
wir Rechenschaft von der Volksbank – wenn es sein muss, auch gerichtlich.
2.) Zwei alternative Möglichkeiten, wie Sie
sich an diesem gemeinsamen Vorgehen beteiligen können
Erste Möglichkeit: Wir stellen derzeit eine Sammelklage der Geschädigten
zusammen. Wir können Sie mit Ihrem eigenen Anspruch in diese Sammelklage
aufnehmen. Was eine solche Sammelklage kosten kann, rechnen wir Ihnen gerne
aus, bevor Sie sich entscheiden. Falls Sie Interesse daran haben, bitten
wir einfach um kurze Nachricht – wir melden uns dann mit einem unverbindlichen
Vorschlag bei Ihnen. (Stichwort: „Sammelklagelösung“).
Zweite Möglichkeit: Unsere Mandanten sind interessiert daran, die
Ansprüche weiterer Geschädigter zu übernehmen und diese dann auf eigene Faust
und auf eigenes Risiko durchzusetzen (Stichwort: „Abtretungslösung“). Falls Sie
Ihren Anspruch für eine solche Übernahme zur Verfügung stellen wollen, bieten
unsere Mandanten Ihnen einen Barkaufpreis an, der sich am aktuellen Kurs der
Penell-Anleihe orientiert (3,5 % der Nominalvaluta), außerdem einen Zuschlag im
Falle des Erfolges. Falls Sie an dieser zweiten Variante interessiert sind,
lassen Sie uns dies bitte wissen – wir senden Ihnen dann die notwendigen
Abtretungserklärungen zu und organisieren die Zahlung des Barkaufpreises an
Sie.
3.) Um welche Unterlagen wir Sie
bitten
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie sich an dem gemeinsamen Vorgehen
beteiligten wollen und – falls Ihre Antwort „Ja“ lautet – welche der beiden
Varianten Sie wählen. Wir senden Ihnen dann alle erforderlichen Unterlagen zu.
Wenn Sie sich beteiligten wollen, bitten wir Sie in jedem Falle um einen
Depotauszug, der Ihre Beteiligung an der Anleihe zeigt, und um Unterlagen über Ihren
Erwerb der Anleihe.
4.) Zum weiteren zeitlichen Ablauf
Wir wollen die Information der Geschädigten und die Zusammenstellung der
Sammelklageinteressenten und der Abtretungs-Interessenten bis Ende August
abschließen. Falls Sie Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen haben, dann
melden Sie sich doch bitte rechtzeitig vorher.
Im September wird sodann Klage eingereicht, falls keine
Gesprächsbereitschaft besteht.
Da die Volksbank Modau eG derzeit eine wichtige Fusion vollzieht (sie
wird mit der weitaus größeren Volksbank Darmstadt-Südhessen zusammengelegt), denken
wir, dass das Institut bei entsprechendem Druck durchaus lösungsorientiert sein
sollte, wahrscheinlich auch kurzfristig. Wir halten es daher auch nicht für
ausgeschlossen, dass es noch im Jahre 2018 zu Einigungslösungen kommt.
Haben Sie noch Fragen? Wir rufen Sie gerne an oder antworten per Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr.
Wolfgang Schirp
Rechtsanwalt
(FA f. Bank- u. Kapitalmarktrecht)
Dienstag, 3. Juli 2018
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