| Insolvenzverschleppungshaftung |
| GmbHG §§ 64 I, 84 I Nr. 2; BGB § 823 II Die Verletzung der Insolvenzantragspflicht wird regelmäßig verfolgt und auch bestraft: 1. Die Verschleppung führt bei auch nur fahrlässiger Verkennung der Überschuldung zur Strafbarkeit, § 84 GmbHG. 2. Die durch das Urteil BGHZ 126,182 eingeleitete Verschärfung der Insolvenzverschleppungshaftung (keine Begrenzung auf den Quotenschaden) hat im eröffneten Insolvenzverfahren keine Verbesserung, das nachfolgende Urteil BGHZ 138, 211 eine Verschlechterung der Rechtsverfolgung für den Insolvenzverwalter mit sich gebracht . Neugläubiger müssen danach ihren Quotenschaden und ihren Ausfall selbst geltend machen. § 92 InsO ist durch dieses Urteil weitgehend entwertet. 3. Zahlungen, die während der Insolvenzverschleppung geleistet werden, müssen aufgrund der §§ 93 AktG, 64 Abs. 2 GmbhG, 130 a Abs. 3 HGB vom Vorstand bzw. den Geschäftsführern erstattet werden. 4. Die Einziehung von Kundenchecks über ein debitorisches Konto stellt eine verbotene Zahlung dar ( BGHZ 143, 184 ). 5. Die Zahlungen sind ungekürzt an die Masse zu erstatten ( BGHZ 146, 264 ). Der Haftende kann sich gegenüber der Haftung auch nicht darauf berufen, dass der Insolvenzverwalter sich die Zahlungen im Wege der Insolvenzanfechtung in die Masse zurückholen könne bzw. daß er dies versäumt habe ( BGHZ 131, 325 ). 6. Der Geschäftsführer einer Muttergesellschaft haftet selbst dann, wenn er im Zuge einer umsatz- und gewerbesteuerlichen Organschaft die von der Tochtergesellschaft eigens für die Steuerzahlungen zur Vergütung gestellten Beträge genau für das verwendet, wofür er sie bekommen hat, nämlich für Steuerzahlungen an das Finanzamt.
7. Bei dem Vorwurf der Verletzung der Insolvenzantragspflicht müssen der objektive und der subjektive Tatbestand einer Pflichtverletzung zeitlich zusammenfallen. Das gilt auch bei einem Dauerdelikt der Insolvenzantragsverschleppung.
8. Eine Neugläubigerin, die ihre Forderungen gegen die Insolvenzschuldnerin nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht erworben hat, ist nicht auf die Geltendmachung eines Quotenschadens beschränkt.
9. Beim Neugläubigerschaden bestimmt sich der Schaden nicht nach einem willkürlich herausgegriffenen Spitzenbetrag, sondern nach einem zu schätzenden Durchschnittsbetrag des durch die Verletzung der Insolvenzantragspflicht entstandenen Schadens, der dann vom Endsaldo zum Tag der Insolvenzantragstellung abzuziehen ist. OLG Koblenz, 9.12.2010.
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Sonntag, 5. Juli 2015
Insolvenzverschleppungshaftung GmbHG §§ 64 I, 84 I Nr. 2; BGB § 823 II
Samstag, 4. Juli 2015
Im Zusammenhang mit den Staatsschuldenkrisen in Argentininien und auch Griechenland wird immer wieder auf Bundesverfassungsgericht vom 8.5.2007 2 BvM 1-5/03 Vorlageverfahren bezug genommen.....diese Vorlageverfahren basieren auf von mir selbst verfassten und eingereichten Klagen vs Argentinien aus den Jahren 2003 und 2006.....
Ich glaube TPW muss sich schon mal wärmer anziehen....
um die Kurve zu Penell zu kriegen....
, jedoch muss sich die BDO als Abschlussprüferin dafür zu einem bestimmten Prozentsatz verantworten. Deswegen muss BDO nun die geforderte Summe nur zu knapp einem Viertel bezahlen. Trotzdem ist das Urteil für das Unternehmen happig. 40 Millionen Euro muss BDO zahlen, zudem für ein Viertel noch nicht bezifferter Schäden von Anlegern und Kreditgebern geradestehen. Unter Prozessbeteiligten gilt es als sicher, dass zumindest BDO Berufung einlegen wird. Bis Redaktionsschluss lag keine Stellungnahme der WP-Gesellschaft vor.
20.06.2013
Thielert-Komplex: Geldstrafe für BDO, Ex-Vorstandschef im Gericht verhaftet
Im Prozesskomplex um den insolventen Flugzeugmotorenhersteller Thielert haben sich zwei spektakuläre Entwicklungen direkt aneinandergereiht: Erst verurteilte das Hamburger Landgericht die WP-Gesellschaft BDO zur Zahlung von rund 32 Millionen Euro, zuzüglich rund 8 Millionen Euro Zinsen. Der Thielert-Namensgeber und Unternehmensgründer muss fünf Millionen Euro zahlen (AZ 309 O 425/08). Nur knapp eine Stunde nach der Urteilsverkündung in dem zivilrechtlichen Prozess wurde Frank Thielert in einem parallel laufenden strafrechtlichen Prozess dann im Saal verhaftet.
Gilbert von Knobelsdorff
Zu den Hintergründen: 2008 hatten der Insolvenzverwalter von Thielert, Dr. Achim Ahrendt, sowie der niederländische Investor Stichting Bewaarbedrijf Guestos geklagt. Die Klage richtete sich gegen die BDO AG als Abschlussprüferin von Thielert und ihren Töchtern, gegen Frank Thielert als Ex-Vorstandsvorsitzenden sowie gegen die Commerzbank und die damalige Aufsichtsratsspitze Dr. Georg Wittuhn, Partner der Hamburger Kanzlei Huth Dietrich Hahn. Die Kläger forderten 132 Millionen Euro aus Prospekthaftung sowie Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung. Die Forderungen waren jeweils unterschiedlich begründet.
Die Ansprüche gegen die Commerzbank – der Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank als Konsortialbank beim Börsengang – wurden nun als verjährt abgewiesen. Auch für Wittuhn hat das Urteil keine Auswirkungen. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass er gegen seine Pflichten als Aufsichtsrat verstoßen habe.
Im Fall von BDO ist die Lage äußerst komplex: Die WP-Gesellschaft hatte die Thielert-Jahresabschlüsse von 2003 bis 2005 geprüft. Unter anderem führte sie auch eine Forderungssonderprüfung durch, die von den kreditgebenden Banken im Vorfeld des Börsengangs veranlasst worden war. Zwar sind die in den Abschlüssen enthaltenen Bilanzmanipulationen Frank Thielert zuzurechen, jedoch muss sich die BDO als Abschlussprüferin dafür zu einem bestimmten Prozentsatz verantworten.
Deswegen muss BDO nun die geforderte Summe nur zu knapp einem Viertel bezahlen. Trotzdem ist das Urteil für das Unternehmen happig. 40 Millionen Euro muss BDO zahlen, zudem für ein Viertel noch nicht bezifferter Schäden von Anlegern und Kreditgebern geradestehen. Unter Prozessbeteiligten gilt es als sicher, dass zumindest BDO Berufung einlegen wird. Bis Redaktionsschluss lag keine Stellungnahme der WP-Gesellschaft vor.
Frank Thielert verhaftet
Frank Thielert dagegen muss die von den Klägern geforderten fünf Millionen Euro in voller Höhe bezahlen.
Es kam aber noch härter: In dem Strafprozess gegen den Ex-Vorstandschef, in dem es um Kapitalanlage- und Kreditbetrug sowie um Urkundenfälschung geht, wurde der Unternehmer im Saal verhaftet. Die Kammer begründete ihre Entscheidung mit ‘Fluchtgefahr’, weil Thielert eine mehrjährige Haftstrafe ohne Bewährung drohe. Auch der mitangeklagte Matthias H., ehemaliger Leiter der Buchhaltung bei Thielert, wurde verhaftet. Die frühere Finanzchefin Roswitha G. blieb dagegen auf freiem Fuß. Die Richter begründete die Maßnahmen in einer vorläufigen Einschätzung damit, dass die Angeklagten als Mitglieder einer Bande gewerbsmäßig gehandelt haben könnten, so das ‘Hamburger Abendblatt’.
Der Strafprozess geht am 3. Juli weiter, der Haftprüfungstermin wird wohl aber früher stattfinden.
Weitere Prozesse laufen
Der Komplex beschäftigt noch weitere Gerichte: Das Flensburger Landgericht hat bereits in zwei Verfahren den Investor Marco Hahn und die Nord-Ostsee-Sparkasse (Nospa) als Rechtsnachfolgerin der Flensburger Sparkasse zur Zahlung von insgesamt rund 65 Millionen Euro an Frank Thielert verurteilt. Dieser hatte Hahn und die Nospa verklagt, weil der in der Schweiz lebende Investor 2006 unrechtmäßig mehr als drei Millionen Thielert-Aktien im Wert von rund 70 Millionen Euro von zwei Depots der Flensburger Sparkasse in Depots der UBS transferiert und die Aktien danach veräußert haben soll. Thielert dagegen behauptete, er habe Hahn die Aktien nur geliehen. In diesem Komplex läuft die Berufung noch (AZ 2 O 97/07 und AZ 2 O 98/07)
über die Thielert-Pleite ist die (ein) Führung der SdK gestolpert....
Ex-Anlegerschützer bestreitet Interessenkonflikt
Aus München berichtet Cornelia Knust
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Will alles richtig gemacht haben: Markus Straub mit seiner Anwältin
Hier verteidigt sich der Angeklagte selbst: Drei Anwälte hat Markus Straub mitgebracht. Dennoch gibt der frühere Vorstand der Aktionärsvereinigung SdK nur zu gerne selbst Auskunft über sein Handeln - mit dem aufgebrachten Habitus eines Profis, der nur das Übliche tat.
München - "Wir hatten recht". Obwohl Markus Straub schon 2008 aus dem Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) ausgeschieden und inzwischen wohl zu einem Imageschaden für die Vereinigung geworden sein dürfte, spricht er immer noch von "wir". Er sagt, er habe als Verantwortlicher für die SdK-Öffentlichkeitsarbeit zu Recht vor zweifelhaften Bilanzen und Absturz gefährdeten Aktien gewarnt, selbst wenn die anschließende Kursbewegung ihm privat zum Nutzen gereichte.
Seit dem 23. Januar 2012 muss sich Straub zusammen mit einem "Komplizen" in einem Verfahren wegen Marktmanipulation und Insiderhandel verantworten. Der Volkswirt, der seit 16 Monaten in der JVA Traunstein einsitzt, fühlt sich offenbar zu Unrecht verfolgt. Und - in Handschellen vorgeführt wie ein gewöhnlicher kleiner Dieb - wohl irgendwie auch in seiner Bedeutung unterschätzt.
Schließlich seien die SdK-Vertreter als Gesprächspartner gefragt gewesen: "Die Unternehmen wollten einen kritischen Dialog mit den Aktionären und auf den Hauptversammlungen nicht nur Fragen, die sich darum drehen, warum es diesmal Senf von Händlmaier statt von Develey zu den Würsteln gibt".
Schwankendes Maß an Sorgfalt
Straub, 42, schildert mit heller Stimme und zerknautschter Miene mal beflissen, mal ungeduldig das Tagesgeschäft eines Aktienspekulanten: wie man "short" geht, wie die Risiken sich verteilen, wie man "marktschonend" verkauft, wie man unerkannt an einer Unternehmensauktion teilnimmt. "Das ist so üblich", auf diese Position zieht er sich meistens zurück, allerdings nicht ohne sich hin und wieder in Widersprüchen zu verfangen.
Seine Verteidiger, unter ihnen Ex-SdK-Vorstand Harald Petersen, lassen ihn reden. Nur über eigene wohlwollende Fragen regt man ihn dazu an, sich auch so zu äußern, dass es ihm zum Vorteil gereichen könnte.
Straub versichert, er habe die Aktionäre, die auf die SdK hörten, tatsächlich schützen und nicht täuschen wollen: "Ich sehe keinen Interessenkonflikt, wenn ich entsprechend meiner eigenen Empfehlung handele". Schließlich habe das Landgericht Hamburg 2008 die kritisierten Bilanzen der Thielert AG bis 2005 für nichtig erklärt.
Seite 1 von 2
- 1. Teil: Ex-Anlegerschützer bestreitet Interessenkonflikt
- 2. Teil: 3,5 Millionen Euro Gewinn mit der Thielert-Spekulation
http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/a-812251.html
Ich suche Schadensersatzansprüche zu kaufen.....und zahle bar....
an den Börsen werden Penell-Betrugs-Bonds so zwischen 15 und 20 % gehandelt.
Beim Kauf/Verkauf über die Börse gehen bestimmte Schadensersatzansprüche verloren (negatives Interesse)
Ich kauf solche Ansprüche die bei den Börsenverkäufern verblieben sind (obwohl die Anleihen ja einen neuen Inhaber gefunden haben)
bitte anbieten unter:
T 06151 14 77 94
oder
rolfjkoch@web.de
es winkt Bargeld......
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