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Mittwoch, 30. Dezember 2015

Ob uns ein deutlich niedriger Kupferpreis vor der Penell-Betrügerei geschützt hätte.....


Niedrige RohstoffpreiseWeniger Kupferdiebstahl bei der Bahn

Die gesunkenen Kupferpreise machen Oberleitungen und Kabel uninteressanter für Diebe. Sie klauen beinahe ein Drittel weniger als noch vor Jahren.

© WOLFGANG EILMESVor vier Jahren: Bundespolizisten im Einsatz gegen Kupferdiebe.
Der Diebstahl von Oberleitungen, Signalkabeln und sonstigen Kupfergegenständen bei der Bahn, lange ein viel beklagtes Ärgernis mit Auswirkungen auch auf die Reisenden, ist im zu Ende gehenden Jahr deutlich geringer ausgefallen als in früheren Jahren. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung lag die Zahl der Fälle bis zum Ende des dritten Quartals bei etwa 1000 Diebstählen, das soll ein Rückgang um gut 30 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gewesen sein, wie aus Unterlagen der Deutschen Bahn hervorgeht.
Als ein Grund wird der drastisch gesunkene Kupferpreis genannt. Kupfer ist gegenüber Ende 2014 um knapp 25 Prozent billiger geworden, zuletzt kostete eine Tonne 4715 Dollar.
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Klar sei, dass der abnehmende Kupferpreis zu einem geringeren Interesse führe, hieß es bei der Bahn, zugleich schreibt sich das Unternehmen aber auch Erfolge bei der Bekämpfung dieser Kriminalität zu. So habe die Bahn gemeinsam mit der Bundespolizei viel unternommen, um die Zahl der Fälle zu reduzieren. Dazu gehörten häufigere Streifenkontrollen an gefährdeten Stellen. Außerdem sei Material mit sogenannter künstlicher DNA gekennzeichnet worden, einer Flüssigkeit mit Mini-Metallpartikeln, die man mit bloßem Auge nicht sehen könne, die aber unter UV-Licht eine eindeutige Zuordnung erlaube.
Das erschwere den Verkauf solcher Metalle. Wo es möglich sei, habe die Bahn zudem Metall durch alternative Materialien ersetzt. Außerdem arbeite sie präventiv mit Metallhändlern zusammen. In der Vergangenheit waren oft Verspätungen im Zugverkehr die Folge gewesen, wenn Diebe Oberleitungen oder Signalkabel abgebaut hatten. Für 2014 bezifferte die Bahn die Verspätungen aus diesem Grund auf etwa 146.000 Minuten, rund 9000 Züge seien betroffen gewesen.

Freitag, 18. Dezember 2015

Das Dreigestirn Penell: Kerstin (Tochter), Waltraut (Mutter) und Kurt (KupferSpezialist) sollte daraufhin geprüft werden.......

Ehefrau muss 30.000 EUR an Insolvenzverwalter des Ehemanns zurückbezahlen

recht_streitIst ein Arbeitnehmer fest und ohne eine auch nur rechtliche Gegenleistung von der Arbeit freigestellt, muss er im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers sein Entgelt der letzten vier Jahre an den Insolvenzverwalter zurückgeben. Das hat am Donnerstag, 17.12.2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden (AZ: 6 AZR 186/14). Es verpflichtete damit die Ehefrau eines insolventen Geschäftsmannes zur Rückzahlung von knapp 30.000,00 €.
Die Frau war seit September 2003 im Betrieb ihres Ehemannes angestellt. Nachdem sich das Paar getrennt hatte, wurde sie ab Anfang 2005 von der Arbeitsleistung freigestellt. Ihr Gehalt von 1.100,00 € monatlich erhielt sie ohne Gegenleistung weiter.
Im Oktober 2009 wurde über das Vermögen des Mannes das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter forderte von der Frau die Rückzahlung ihres Gehalts der letzten vier Jahre – netto knapp 30.000,00 €.
Laut Gesetz kann der Insolvenzverwalter Schenkungen und andere „unentgeltliche Zahlungen“ der letzten vier Jahre zurückverlangen. Dies soll insbesondere auch Missbrauch verhindern.
Als unentgeltlich gelten Zahlungen ohne Gegenleistungen. Normaler Arbeitslohn ist daher immer entgeltlich – auch dann, wenn der Arbeitnehmer wegen Urlaubs, Feiertagen oder auch wegen Arbeitsmangels in seiner Firma tatsächlich nicht gearbeitet hat.
„Wird dagegen eine Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht vereinbart, obwohl Arbeit vorhanden ist, sind die auf dieser Vereinbarung beruhenden Entgeltzahlungen in der Regel unentgeltlich“, urteilte nun das BAG. Der Insolvenzverwalter könne daher Lohn oder Gehalt der letzten vier Jahre zurückverlangen.
So sei es auch im konkreten Fall gewesen. Durch die Freistellung sei der Inhalt des Arbeitsverhältnisses geändert worden. Die getrennten Eheleute seien sich einig gewesen, dass die Frau für ihr Gehalt keine Gegenleistungen erbringen musste. Dies seien daher unentgeltliche Zahlungen gewesen, die die Frau nun zurückgeben müsse.
Bildnachweis: © fotomek – Fotolia.com

Montag, 30. November 2015

Die Jungs von der Volksbank Modau sollten sich schon mal wärmer anziehen.....und sachkundigen anwaltlichen Rat einholen....

Die ersten Klagen ans LG Darmstadt sind eigetütet und werden demnächst zugestellt....

Die Verteidigungsanstrengungen der Vobaler werde ich hier bloggen....

Samstag, 28. November 2015

Volksbank Modau eG....zieh dich mal warm an...es sind verschiedene Klagen gegen dich eingereicht worden....

u. a..mit folgenden Anspruchsgrundlagen....


V. Ansprüche gegen die Banken, insbesondere die Volksbank Moldau eG

Zuletzt wäre noch an eine Inanspruchnahme der Banken, insbesondere an eine Inanspruchnahme der Volksbank Moldau eG zu denken.

Diese hat Gelder der Penell GmbH zur teilweisen Auslöse der Verbindlichkeiten angenommen, wohl wissend, dass ebendiese Gelder laut Prospekt (S.30) nur zur vollständigen Tilgung hätten bewegt werden dürfen.

Der Betrag in Höhe von rund 1,7 Mio €, welche die Penell GmbH vom Treuhandkonto der Anleger nahm, reichte insoweit lediglich zur anteiligen Tilgung der Verbindlichkeiten, welche sich zum Zeitpunkt der Anlageemission auf rund 3,34 Mio € beliefen. Wohl wissend, dass die Anleger trotz Verwertung des Geldes keine zusätzliche Übertragung der Sicherheit in Form des Warenlagerinhalts bekämen, nahm sie dennoch das Geld an.

Ob die Volksbank Moldau eG trotz unvollständiger Tilgung tatsächlich die Sicherheiten übertrug, ist derzeit noch nicht bestätigt. Hinzu kommen weiterre Unklarheiten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau aufgeklärt werden konnten. Insbesondere würde ein Wissen der Bank um den tatsächlichen Warenlagerbestand zum Zeitpunkt der Anlageemission, eine Haftung der Bank verdichten.

RA Koch

Freitag, 27. November 2015

jetzt wirds für Günter (OSA) und für die dusselige Volksbank Modau unangenehm.....da ich ca 27 % der Kupfer-Betrugsanleihe halte geht es hier für mich um richtig Geld....

MSW GmbH: Corporate News zur Anleihe der Penell GmbH i.I., Ober-Ramstadt, (WKN A11QQ8) - Aktuelle Informationen der Treuhänderin zum Sach-stand der von der Treuhänderin initiierten Maßnahmen zur Rückzahlung der Anleihe

DGAP-News: MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe/Rechtssache

2015-11-27 / 08:07
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Datum: 27. November 2015
   
 Corporate News zur Anleihe der Penell GmbH i.I., Ober-Ramstadt, (WKN A11QQ8) - Aktuelle Informationen der Treuhänderin zum Sachstand der von der Treuhänderin initiierten Maßnahmen zur Rückzahlung der Anleihe
1. Klage gegen Hausbank der Penell GmbH
Derzeit bereitet die Treuhänderin eine Schadenersatzklage gegen eine der Hausbanken der Penell GmbH vor, mittels derer bei Erfolg, ein wesentlicher Teil des Anleihebetrags an die Anleihegläubiger zurückgeführt werden könnte. Da die im Zusammenhang mit der Prozessführung anfallenden Gerichts- und Rechtsberatungskosten erheblich sein können, verhandelt die Treuhänderin die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung. Sollte diese nicht zustande kommen, ist vorgesehen, im Wege einer Teilklage zu einem positiven Ergebnis zu gelangen.
2. Schadenersatzklage wegen Pflichtversäumnissen
Im Zusammenhang mit der im Dezember 2014 an die Penell GmbH übermittelte Aufforderung zur Nachbesicherung der Anleihe hatte Herr Kurt Penell unter anderem angeboten, TEUR 300 aus seinem Privatvermögen beizusteuern. Diese Zusage hatte er unter die Bedingung der Billigung des Nachbesicherungskonzepts durch die Gläubigerversammlung gestellt. Da diese Gläubigerversammlung seinerzeit nicht einberufen wurde und somit auch keine Entscheidung über das von Herrn Penell angebotene Nachbesicherungskonzept getroffen werden konnte, ist somit dem Treuhandvermögen bzw. den Anleihegläubigern ein Schaden in Höhe von mindestens TEUR 300 entstanden, die seitens der Treuhänderin nunmehr beigetrieben werden.
3. Verwertung des Warenlagers der Penell GmbH
Die Gespräche zwischen der DZ Bank und der Treuhänderin bezüglich der Aufteilung des Verwertungserlöses des Warenlagers sind nicht abgeschlossen. Ein durch den Insolvenzverwalter zugesagtes Rechtsgutachten zu dieser Thematik wurde der Treuhänderin bis heute nicht vorgelegt. Die Treuhänderin hat ihre Rechtsauffassung, dass wesentliche Teile des Verwertungserlöses den Anleihegläubigern zustehen, schriftlich vorgetragen.
Über die erzielten Ergebnisse im Zusammenhang mit den o.g. Maßnahmen sowie über weitere aktuelle Entwicklungen wird die Treuhänderin jeweils zeitnah informieren.
MSW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft


2015-11-27 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de undhttp://www.dgap.de

Montag, 12. Oktober 2015

XFRA A11QQ8: AUSSETZUNG/SUSPENSION

DIE FOLGENDE ANLEIHE IST AB SOFORT AUSGESETZT:
THE FOLLOWING BONDS IS SUSPENDED WITH IMMEDIATE EFFECT:

INSTRUMENT NAME WKN ISIN BIS/UNTIL

7,75"PENELL GMBH IHS.14/19 A11QQ8 DE000A11QQ82 HZE/EOT

© 2015 Xetra Newsboard

z.B. DEIKON TR II am 13.8.2015 (letzter Tag vor Ausschüttung der Sicherheitenerlöse unter Reduktion des Nennwertes) ein vielfaches von 1.000 // am 17.8.2015 nach Ausschüttung krumme Werte.....um das genau auf die kleinste Einheit runterzubrechen....ist es schon zu spät....

DEIKON GmbH Nachr.Hypo.-Anl... (Börse: Frankfurt)
Bitte beachten Sie, dass die Daten in der Tabelle von den Kursen in der Chartdarstellung abweichen können, wenn der folgende Eintrag "Kursdaten" gewählt ist.
  
      
 
 
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DatumEröffnungHochTiefSchlussVolumen
12.10.201518,00418,00418,00418,0040
09.10.201518,00418,00418,00418,00415.380
08.10.201518,00418,00418,00418,0040
07.10.201518,0118,0118,0118,010
06.10.201518,0118,0118,0118,0128.454
05.10.201518,00118,00118,00118,0010
02.10.201518,00118,00118,00118,0010
01.10.201518,0118,0118,0118,010
30.09.201518,0118,0118,0118,010
29.09.201518,0118,0118,0118,010
28.09.201518,0118,0118,0118,017.690
25.09.201518,0118,0118,0118,0189.975
24.09.201518,0118,0118,0118,010
23.09.201518,3618,3618,3618,360
22.09.201518,3118,3118,3118,310
21.09.201518,2118,2118,2118,215.383
18.09.201518,1018,1018,1018,100
17.09.201519,00819,00819,00819,0080
16.09.201519,00819,00819,00819,008123.043
15.09.201519,00419,00419,00419,00419.226
14.09.201519,00419,00419,00419,0047.690
11.09.201519,00419,00419,00419,0040
10.09.201519,00419,00419,00419,0040
09.09.201519,00419,00419,00419,0040
08.09.201519,00419,00419,00419,0040
07.09.201519,00319,00319,00319,0030
04.09.201519,00119,00119,00119,0010
03.09.201519,00119,00119,00119,0010
02.09.201519,00119,00119,00119,00129.223
01.09.201519,00119,00119,00119,0010
31.08.201519,5019,5019,5019,500
28.08.201519,2120,0019,2120,0034.606
27.08.201519,0119,0119,0119,010
26.08.201519,0119,0119,0119,010
24.08.201520,31220,31220,31220,31215.380
21.08.201520,31220,31220,31220,31269.981
20.08.201520,31220,31220,31220,3127.690
19.08.201520,31220,31220,31220,3123.845
18.08.201520,3120,3120,3120,3158.446
17.08.201527,5027,5018,0020,01182.258
13.08.201535,5035,5035,5035,5015.000
12.08.201534,7534,8534,7534,8544.000
11.08.201534,7534,7534,7534,758.000
10.08.201532,5533,00132,5533,0011.000
07.08.201533,0533,05333,0533,0534.000
06.08.201532,5534,1032,5534,1025.000
05.08.201532,5532,5532,5532,552.000
04.08.201532,0132,0132,0132,010
03.08.201530,5033,0030,5032,5035.000
31.07.201532,3532,6032,3532,5035.000
30.07.201532,2033,0032,2033,0025.000
29.07.201529,12229,12229,12229,1220
28.07.201529,12229,12229,12229,1220
27.07.201529,12229,12229,12229,1220
24.07.201529,12229,12229,12229,1220
23.07.201529,12229,12229,12229,1220
22.07.201529,12229,12229,12229,1220
21.07.201529,1229,1229,1229,120
20.07.201529,11129,11129,11129,1110
17.07.201529,11329,11329,11329,11310.000
16.07.201529,11229,11229,11229,1120
15.07.201529,1129,1129,1129,110
14.07.201529,1129,1129,1129,110
13.07.201529,01229,01229,01229,0120
10.07.201531,1031,1031,1031,100
09.07.201531,1031,1031,1031,102.000
08.07.201531,1031,1031,1031,100
07.07.201529,0131,1129,0131,1127.000
06.07.201527,2729,0027,2729,0018.000
03.07.201528,5528,5528,5528,550
02.07.201528,5528,5528,5528,550
01.07.201528,5528,5528,5528,552.000
30.06.201528,6028,6028,6028,600
29.06.201528,5528,5528,5528,550
26.06.201527,3027,3027,3027,300
25.06.201527,30127,30127,30127,30110.000
24.06.201527,30127,30127,30127,3010
23.06.201527,30127,30127,30127,3010
19.06.201527,30127,30327,30127,30310.000
18.06.201527,30127,30127,30127,3010
17.06.201527,30127,30127,30127,3012.000
16.06.201527,3027,3027,3027,300
15.06.201527,3027,3027,3027,30