V. Ansprüche gegen die Banken, insbesondere die Volksbank Moldau eG
Zuletzt wäre noch an eine Inanspruchnahme der Banken, insbesondere an eine Inanspruchnahme der Volksbank Moldau eG zu denken.
Diese hat Gelder der Penell GmbH zur teilweisen Auslöse der Verbindlichkeiten angenommen, wohl wissend, dass ebendiese Gelder laut Prospekt (S.30) nur zur vollständigen Tilgung hätten bewegt werden dürfen.
Der Betrag in Höhe von rund 1,7 Mio €, welche die Penell GmbH vom Treuhandkonto der Anleger nahm, reichte insoweit lediglich zur anteiligen Tilgung der Verbindlichkeiten, welche sich zum Zeitpunkt der Anlageemission auf rund 3,34 Mio € beliefen. Wohl wissend, dass die Anleger trotz Verwertung des Geldes keine zusätzliche Übertragung der Sicherheit in Form des Warenlagerinhalts bekämen, nahm sie dennoch das Geld an.
Ob die Volksbank Moldau eG trotz unvollständiger Tilgung tatsächlich die Sicherheiten übertrug, ist derzeit noch nicht bestätigt. Hinzu kommen weiterre Unklarheiten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau aufgeklärt werden konnten. Insbesondere würde ein Wissen der Bank um den tatsächlichen Warenlagerbestand zum Zeitpunkt der Anlageemission, eine Haftung der Bank verdichten.
RA Koch
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