rolf´s PENELL Blog
Montag, 6. Juli 2015
Das Anwälte immer so gerne aussergerichtlich vorgehen.....ihre Aufgabe ist doch eigentlich die gerichtliche Geltendmachung des (z.B.) Schadens.....oder ist es die 1.3er oder in schwierigen Fällen die 1.6er Gebühr......
1 Kommentar:
HK
6. Juli 2015 um 10:42
Zunächst außergerichtlich und dann gerichtlich = doppelter Ertrag bei gleicher Leistung!
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Zunächst außergerichtlich und dann gerichtlich = doppelter Ertrag bei gleicher Leistung!
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