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Donnerstag, 28. Januar 2016
Montag, 25. Januar 2016
Trotz wiederholter dringlicher Aufforderung hat der Treuhänder MSW GmbH den gemeinsamen Vertreter nicht in den Verkaufsprozess eingebunden oder zumindest über die Verkaufsbemühungen detailliert informiert. Daher sind dem gemeinsamen Vertreter zum jetzigen Zeitpunkt auch keine weiteren Details, wie z.B. die genaue Höhe der Zuflüsse für die Anleihegläubiger aus dem Verkauf, bekannt. Ebenso können wir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beurteilen, ob der Verkauf den Bestimmungen des Treuhandvertrags entspricht oder aufgrund der fehlenden Einbindung des gemeinsamen Vertreters ggf. ein Verstoß gegen die Treupflichten vorliegt.
11.09.15
Penell: Synchro Plus GmbH wurde verkauft
Stellungnahme des gemeinsamen Vertreters
Die One Square Advisory Services GmbH hat von der MSW GmbH erfahren, dass die Synchro Plus GmbH verkauft wurde. Bei der Synchro Plus GmbH handelt es sich um eine Schwestergesellschaft der Penell GmbH, die von dieser unabhängig agiert. Im Januar 2015 war es der One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gelungen, den geschäftsführenden Gesellschafter Kurt Penell zu überzeugen, die von ihm gehaltenen Anteile an der Synchro Plus GmbH, Haidemühl (HRB 5694 CB) als weitere Sicherheit für die Anleihegläubiger an den Treuhänder MSW GmbH notariell zu übertragen.
Trotz wiederholter dringlicher Aufforderung hat der Treuhänder MSW GmbH den gemeinsamen Vertreter nicht in den Verkaufsprozess eingebunden oder zumindest über die Verkaufsbemühungen detailliert informiert. Daher sind dem gemeinsamen Vertreter zum jetzigen Zeitpunkt auch keine weiteren Details, wie z.B. die genaue Höhe der Zuflüsse für die Anleihegläubiger aus dem Verkauf, bekannt. Ebenso können wir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beurteilen, ob der Verkauf den Bestimmungen des Treuhandvertrags entspricht oder aufgrund der fehlenden Einbindung des gemeinsamen Vertreters ggf. ein Verstoß gegen die Treupflichten vorliegt. Die One Square Advisory Services GmbH hat bei der MSW GmbH umgehend alle relevanten Informationen zum Verkauf angefragt. Sobald der Treuhänder MSW GmbH weitere Informationen zur Verfügung stellt, wird die One Square Advisory Services wieder berichten.
www.restrukturierung-von-anleihen.com
Trotz wiederholter dringlicher Aufforderung hat der Treuhänder MSW GmbH den gemeinsamen Vertreter nicht in den Verkaufsprozess eingebunden oder zumindest über die Verkaufsbemühungen detailliert informiert. Daher sind dem gemeinsamen Vertreter zum jetzigen Zeitpunkt auch keine weiteren Details, wie z.B. die genaue Höhe der Zuflüsse für die Anleihegläubiger aus dem Verkauf, bekannt. Ebenso können wir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beurteilen, ob der Verkauf den Bestimmungen des Treuhandvertrags entspricht oder aufgrund der fehlenden Einbindung des gemeinsamen Vertreters ggf. ein Verstoß gegen die Treupflichten vorliegt. Die One Square Advisory Services GmbH hat bei der MSW GmbH umgehend alle relevanten Informationen zum Verkauf angefragt. Sobald der Treuhänder MSW GmbH weitere Informationen zur Verfügung stellt, wird die One Square Advisory Services wieder berichten.
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Montag, 18. Januar 2016
Freitag, 8. Januar 2016
Penell: Zur Frage der Aktivlegitimation von Klägern der Anleiheemission vs Treuhänder MSW / Manthai
Freitag, 8. Januar 2016
Mittwoch, 30. Dezember 2015
Ob uns ein deutlich niedriger Kupferpreis vor der Penell-Betrügerei geschützt hätte.....
Niedrige RohstoffpreiseWeniger Kupferdiebstahl bei der Bahn
Die gesunkenen Kupferpreise machen Oberleitungen und Kabel uninteressanter für Diebe. Sie klauen beinahe ein Drittel weniger als noch vor Jahren.
30.12.2015, von CHRISTIAN SIEDENBIEDEL
Der Diebstahl von Oberleitungen, Signalkabeln und sonstigen Kupfergegenständen bei der Bahn, lange ein viel beklagtes Ärgernis mit Auswirkungen auch auf die Reisenden, ist im zu Ende gehenden Jahr deutlich geringer ausgefallen als in früheren Jahren. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung lag die Zahl der Fälle bis zum Ende des dritten Quartals bei etwa 1000 Diebstählen, das soll ein Rückgang um gut 30 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gewesen sein, wie aus Unterlagen der Deutschen Bahn hervorgeht.
Als ein Grund wird der drastisch gesunkene Kupferpreis genannt. Kupfer ist gegenüber Ende 2014 um knapp 25 Prozent billiger geworden, zuletzt kostete eine Tonne 4715 Dollar.
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Klar sei, dass der abnehmende Kupferpreis zu einem geringeren Interesse führe, hieß es bei der Bahn, zugleich schreibt sich das Unternehmen aber auch Erfolge bei der Bekämpfung dieser Kriminalität zu. So habe die Bahn gemeinsam mit der Bundespolizei viel unternommen, um die Zahl der Fälle zu reduzieren. Dazu gehörten häufigere Streifenkontrollen an gefährdeten Stellen. Außerdem sei Material mit sogenannter künstlicher DNA gekennzeichnet worden, einer Flüssigkeit mit Mini-Metallpartikeln, die man mit bloßem Auge nicht sehen könne, die aber unter UV-Licht eine eindeutige Zuordnung erlaube.
Das erschwere den Verkauf solcher Metalle. Wo es möglich sei, habe die Bahn zudem Metall durch alternative Materialien ersetzt. Außerdem arbeite sie präventiv mit Metallhändlern zusammen. In der Vergangenheit waren oft Verspätungen im Zugverkehr die Folge gewesen, wenn Diebe Oberleitungen oder Signalkabel abgebaut hatten. Für 2014 bezifferte die Bahn die Verspätungen aus diesem Grund auf etwa 146.000 Minuten, rund 9000 Züge seien betroffen gewesen.
Freitag, 18. Dezember 2015
Das Dreigestirn Penell: Kerstin (Tochter), Waltraut (Mutter) und Kurt (KupferSpezialist) sollte daraufhin geprüft werden.......
Ehefrau muss 30.000 EUR an Insolvenzverwalter des Ehemanns zurückbezahlen
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Die Frau war seit September 2003 im Betrieb ihres Ehemannes angestellt. Nachdem sich das Paar getrennt hatte, wurde sie ab Anfang 2005 von der Arbeitsleistung freigestellt. Ihr Gehalt von 1.100,00 € monatlich erhielt sie ohne Gegenleistung weiter.
Im Oktober 2009 wurde über das Vermögen des Mannes das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter forderte von der Frau die Rückzahlung ihres Gehalts der letzten vier Jahre – netto knapp 30.000,00 €.
Laut Gesetz kann der Insolvenzverwalter Schenkungen und andere „unentgeltliche Zahlungen“ der letzten vier Jahre zurückverlangen. Dies soll insbesondere auch Missbrauch verhindern.
Als unentgeltlich gelten Zahlungen ohne Gegenleistungen. Normaler Arbeitslohn ist daher immer entgeltlich – auch dann, wenn der Arbeitnehmer wegen Urlaubs, Feiertagen oder auch wegen Arbeitsmangels in seiner Firma tatsächlich nicht gearbeitet hat.
„Wird dagegen eine Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht vereinbart, obwohl Arbeit vorhanden ist, sind die auf dieser Vereinbarung beruhenden Entgeltzahlungen in der Regel unentgeltlich“, urteilte nun das BAG. Der Insolvenzverwalter könne daher Lohn oder Gehalt der letzten vier Jahre zurückverlangen.
So sei es auch im konkreten Fall gewesen. Durch die Freistellung sei der Inhalt des Arbeitsverhältnisses geändert worden. Die getrennten Eheleute seien sich einig gewesen, dass die Frau für ihr Gehalt keine Gegenleistungen erbringen musste. Dies seien daher unentgeltliche Zahlungen gewesen, die die Frau nun zurückgeben müsse.
Bildnachweis: © fotomek – Fotolia.com
Mittwoch, 2. Dezember 2015
Wer Interesse an Auszügen hat....0151 461 9 56 56 oder rolfjkoch@web.de
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Eingestellt von rolf j. koch
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