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Montag, 6. Juli 2015

heute +15.000 €

jetzt:

1.069.000 €

das sind

21,38 %

die spannende Frage ist:

Penell-Kupfer-Betrugs-Bond wird flat gehandelt (Insolvenz)

wem stehen die Zinsen aus diesem 15.000er Stück zu

mir als Käufer von heute

oder dem Inhaber vom Bestandsstichtag dem 9.6. oder so ähnlich.....

ich habe doch nette Freunde.....

Montag, 6. Juli 2015

ich habe doch nette Freunde.....

Hallo Rolf,

viele herzliche Grüße in die Schweiz.

Was machem Deine Griechenanleihen?
Was machen Deine Mittelstandsanleihen?
Stimmt das, dass Du u.A. auch eine Mifa- Anleihe in Deinem Depot hältst?
Die ist ja bei Null angekommen.
Ich könnte mir vorstellen, dass Dir das Referendum nicht sonderlich passt!

Viele herzliche Grüße
Harald

meine Beschäftigung mit den "eigennützigen" Sanierungskrediten hat mich dazu bewogen meinen Penell-Betrugsbond-Bestand aufzustocken....+15.000

genaue Bestandsangabe folgt....

Sonntag, 5. Juli 2015

Bei der Vergabe eines solchen „eigennützigen" Sanierungskredits ist die Bank durch ihre Mitarbeiter gehalten, die von der Rechtsprechung vorgegebenen Prüfungspflichten einzuhalten, um Haftungsansprüchen (insb. aus § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung durch Insolvenzverschleppung) zu entgehen.

Haftungsrisiken der Bank und ihrer Mitarbeiter bei der Vergabe von Sanierungskrediten


Im Fall der Krise eines Unternehmens steht die Hausbank vor der Entscheidung, ob sie durch die Gewährung eines Kredites die Sanierung des Unternehmens unterstützt und somit die Rückführung der von ihr ausgereichten Kredite ermöglicht oder lieber Schadensbegrenzung betreibt. In den Fällen, in denen die Bank an die Sanierungsfähigkeit glaubt, wird sie dazu neigen, ihr bestehendes Engagement durch einen „eigennützigen" Sanierungskredit zu sichern. Bei der Vergabe eines solchen „eigennützigen" Sanierungskredits ist die Bank durch ihre Mitarbeiter gehalten, die von der Rechtsprechung vorgegebenen Prüfungspflichten einzuhalten, um Haftungsansprüchen (insb. aus § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung durch Insolvenzverschleppung) zu entgehen.

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Das Risiko der Bank oder genauer der Mitarbeiter, wegen Beihilfe bzw. Anstiftung zur Insolvenzverschleppung belangt zu werden, besteht beispielsweise dann, wenn auf die Geschäftsleitung des eigentlich antragspflichtigen Unternehmens eingewirkt wird, um einen Antrag auf Insolvenzeröffnung erst verzögert zu stellen, um z. B. den Ablauf von Anfechtungsfristen zu ermöglichen.

Haftungsrisiken

Der Sanierungskredit ist nichtig, wobei der Bank ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB zusteht. Aufgrund von § 139 BGB ist jedenfalls in den Fällen, in denen der Kredit über Vermögensgegenstände des Kreditnehmers besichert wird, auch von der Nichtigkeit der Sicherheitenverträge auszugehen.
Daneben kann es aus § 826 BGB zu einer Schadensersatzpflicht der Bank aufgrund sittenwidriger Schädigung durch Insolvenzverschleppung bzw. -verzögerung sowie Gläubigerbenachteiligung bzw. -begünstigung kommen. Anspruchsgegner ist der geschädigte Geschäftspartner, der im Vertrauen auf die Bonität des Kreditnehmers, hervorgerufen durch die Kreditvergabe der Bank, mit diesem noch Geschäfte abgeschlossen und einen Schaden erlitten hat. Eine uneigennützige Kreditvergabe (z. B. ausschließlich durch Dritte besichert) kann keine sittenwidrige Schädigung und somit keine Haftung nach § 826 BGB hervorrufen.
Das Risiko der Bank oder genauer der Mitarbeiter, wegen Beihilfe bzw. Anstiftung zur Insolvenzverschleppung belangt zu werden, besteht beispielsweise dann, wenn auf die Geschäftsleitung des eigentlich antragspflichtigen Unternehmens eingewirkt wird, um einen Antrag auf Insolvenzeröffnung erst verzögert zu stellen, um z. B. den Ablauf von Anfechtungsfristen zu ermöglichen.

Hinter dem Stichwort „eigennütziger Sanierungskredit“ steckt der Gedanke, dass ein Kreditinstitut, das einem insolvenzreifen Unternehmen ein Darlehen gegen Sicherheitsleistung gewährt, möglicherweise dazu beiträgt, dass Dritte über die Kreditwürdigkeit des Unternehmens getäuscht werden und hierdurch einen Schaden erleiden. Nach gefestigter Rechtsprechung sind die von dem Kreditinstitut in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Sicherungsverträge sittenwidrig und daher nichtig, sofern nicht zuvor eingehend die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens überprüft wurde. // das trifft die Volksbank Modau....aber insbesondere die DZ Bank


Dabei ist hervorzuheben, dass auch eine psychische Unterstützung des eigentlichen Täters von der Rechtsprechung als Beihilfe angesehen wird, so dass bereits ein relativ geringer Beitrag zur Insolvenzverschleppung Haftungsfolgen auslösen kann.