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was Banken sich so rausnehmen
Dienstag, 14. Mai 2019
In der Energiebranche müssen Anleger alle Augen aufhalten
06.05.20193 Mal gelesen
Fachanwalt informiert bundesweit! Kostenlose Erstberatung
Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht spätestens Ende 2019!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser liegt eine aktuelle E-Mail von Kay Rieck vom 03.05.2019 vor, die für die allermeisten Anleger, die bisher keine Ansprüche auf Rückabwicklung betreffend ihrer ursprünglichen Kapitalanlage geltend gemacht haben, einem Schock gleichkommt.
Dieser Anleger glaubten an die Verlautbarungen der Verantwortlichen, neben dem Börsengang, dass vor allem früher oder später das eingesetzte Kapital wieder zurückgezahlt werden würde. Jetzt werden sie mit einer Nachzahlung konfrontiert.
Erstaunlich an dieser E-Mail ist, dass Herr Kay Rieck, seines Namens Vorsitzender des Verwaltungsrates, sich zunächst persönlich an die Investoren, früheren Inhaber von Beteiligungsrechten und Namensschuldverschreibungen, mittlerweile Zwangsaktionäre der "DOGSA", wendet und tatsächlich um eine Nachzahlung in Höhe von 12 % der ursprünglichen Investitionen an die Deutsche Öl und Gas S. A. bittet.
In diese E-Mail argumentiert er damit, dass "die Zukunft der gemeinsamen Unternehmung dadurch gesichert" werde. Die Anleger sollten ihm Vertrauen und weiter Geduld haben.
Weiter besonders erstaunlich ist die gort gesetzte kurze Frist, die den Investoren gegeben wird, etwas mehr als 3 Wochen, also bis zum 31.05.2019.
Seit mehr als 3 Jahren warten die Anleger auf das angekündigte Börsenlisting, bis heute ist nichts geschehen und nun sollen die geschädigten Kapitalanleger die im Jahr 2015 zu Zwangsaktionären der "DOGSA" wurden und auch keine planmäßigen Auszahlungen mehr erhalten haben noch weiteres Geld nachschießen.
Die von Rechtsanwalt Eser gehörten Anleger werden jedenfalls diesen Wunsch von Herrn Rieck nicht erfüllen.
Im Gegenteil haben diejenigen Anleger, die noch 2018 mit einer Schadensersatzklage, z.B. wegen Prospekthaftung und Falschberatung, gezögert haben nun vor, ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.
Eser Rechtsanwälte vertreten selbst bundesweit zahlreiche Anleger diverser Kommanditbeteiligungen als auch Namensschuldverschreibungen.
Eine Vielzahl von Schadensersatzklagen gegen Gründungsgesellschafter wie TB Treuhand, Kay Rieck und Matthias Moosmann wurden eingereicht auch gegenüber Gründungsgesellschafter der Namensschuldverschreibungen als auch gegen Anlagevermittler/Anlageberater.
Die Schadensersatzklagen werden auf Prospektfehler bei der Vermittlung von verschiedenen mittelbaren Kommanditbeteiligungen (die Beteiligungsgesellschaften mit den römischen Ziffern) oder Namensschuldverschreibungen gestützt.
Nach dem Bundesgerichtshof und seiner einschlägigen Rechtsprechung haften auch Gründungsgesellschafter wegen Fehler und Lücken der verwendeten Prospekte.
Insofern hat das Landgericht Stade und das Oberlandesgericht Celle bereits einzelne Fehler von diversen Prospekten festgestellt.
Im Zusammenhang mit der so genannten Restrukturierung im Jahr 2015 - d. h. der zwangsweisen Umwandlung der Kommanditbeteiligungen und NSV in Aktien der DOGSA hatte bereits das OLG Stuttgart die Rechtsauffassung bestätigt, dass die Einbringung - d. h. Umwandlung in Aktien - unwirksam war.
Nach Ansicht der Gerichte begründet bereits dieses eigenmächtige Vorgehen einen Schadensersatzanspruch. Zudem bestehen schadensersatzbegründende Treuhänderpflichtverletzungen sowie zusätzlich auch Aufklärungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Prospektdarstellungen
Freitag, 3. Mai 2019
voba-niederramstadt-täuschung-noch-grösser // aufnahme am 3.5.2019 // eine innen und aussbesichtigung konnte kein impressum / rechtsformvermerk / zeichnungsliste etc ergeben // 3 personen waren anwesend die mir ihre namen nicht nennen wollten // einer sagte zu mir die aussenbeschilderung Voba Nodau würde nicht geändert....der vorstand werde das wohl schon geprüft haben
Freitag, 3. Mai 2019
voba-niederramstadt-täuschung-noch-grösser // aufnahme am 3.5.2019 // eine innen und aussbesichtigung konnte kein impressum / rechtsformvermerk / zeichnungsliste etc ergeben // 3 personen waren anwesend die mir ihre namen nicht nennen wollten // einer sagte zu mir die aussenbeschilderung Voba Nodau würde nicht geändert....der vorstand werde das wohl schon geprüft haben
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