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Donnerstag, 16. November 2017
Eine Due-Diligence-Prüfung, entsprechend dem englischen Rechts- und Geschäftsjargon oft verkürzt zu Due Diligence (DD), bezeichnet eine mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung, die grundsätzlich durch den Käufer beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien sowie bei einem Börsengang erfolgt. // das hat vielleicht Licht in das Dunkel um die Penellvorgänge gebracht
Volksbank Moda und Darmstädter VOBA fusionieren...
dann haben die Darmstädter auch Penell an der Backe...
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