Gesamtzahl der Seitenaufrufe
Dienstag, 31. Januar 2017
Montag, 30. Januar 2017
wer kennt die ?
Alexander Sperl
Günther & Partner
G&P GmbH & Co. KG
Theatinerstraße 36
D-80333 München
fax +49-89-15 98 98-22
email sic@guentherpartner.com
HRA 86755
Komplementärin: G&P Verwaltungs GmbH
München, HRB 159042
Geschäftsführer: Frank Günther, Alain Fux
Freitag, 20. Januar 2017
Ich habe heute beim Insolvenzgericht nachgefragt, ob die Stellungnahme des Insolvenzverwalters zu den fraglichen €250.000,00 aus der Absonderung nunmehr endlich vorliegt, was das Gericht verneint hat.
haben, gestatte ich mir nachzufragen, ob Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Abwahl von OSA weiter besteht.
Ich habe heute beim Insolvenzgericht nachgefragt, ob die Stellungnahme des Insolvenzverwalters zu den fraglichen €250.000,00 aus der Absonderung nunmehr endlich vorliegt, was das Gericht verneint hat.
Seit zwei Monaten weigert sich der Insolvenzverwalter in der Sache, den Vorgang aufzuklären.
Die von Herrn Koch auf eigene Kosten initiierte Aufklärungsarbeit müsste eigentlich OSA übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe heute beim Insolvenzgericht nachgefragt, ob die Stellungnahme des Insolvenzverwalters zu den fraglichen €250.000,00 aus der Absonderung nunmehr endlich vorliegt, was das Gericht verneint hat.
Seit zwei Monaten weigert sich der Insolvenzverwalter in der Sache, den Vorgang aufzuklären.
Die von Herrn Koch auf eigene Kosten initiierte Aufklärungsarbeit müsste eigentlich OSA übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Sonntag, 15. Januar 2017
Wird über das Vermögen einer GmbH, die Schuldverschreibungen ausgegeben hat, das Insolvenzverfahren eröffnet, steht die Befugnis zur Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung nach dem SchVG nicht mehr dem Geschäftsführer der Anleiheschuldnerin, sondern dem Insolvenzverwalter zu.
OLG Stuttgart Urteil vom 27.12.2016, 10 U 97/16
Leitsätze
1. Wird über das Vermögen einer GmbH, die Schuldverschreibungen ausgegeben hat, das Insolvenzverfahren eröffnet, steht die Befugnis zur Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung nach dem SchVG nicht mehr dem Geschäftsführer der Anleiheschuldnerin, sondern dem Insolvenzverwalter zu.
2. § 9 Abs. 1 SchVG regelt nicht., wer im Falle der Insolvenz einer GmbH als Anleiheschuldnerin für diese zur Einberufung der Anleihegläubigerversammlung berechtigt ist.
3. Der Geschäftsführer kann als Gesellschaftsorgan nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH nur noch solche Kompetenzen wahrnehmen, die nicht die Insolvenzmasse betreffen (Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - IX ZR 282/03, juris Rn. 6)
4. Die dem Geschäftsführer verbleibende Befugnis, Versammlungen zur Beschlussfassung einzuberufen, bezieht sich nur auf den innergesellschaftlichen Bereich.
5. Die Befugnis zur Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung ergibt sich nicht als Annexkompetenz der Schuldnerin zur Vorlage eines Insolvenzplans gemäß § 218 Abs. 1 InsO oder zum Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung aller Insolvenzgläubiger gemäß § 213 Abs. 1 S. 1 InsO.
6. § 19 Abs. 2 S. 1 SchVG 2009 regelt nur die Einberufung der ersten Gläubigerversammlung.
7. Beruft der Geschäftsführer einer insolventen GmbH eine Anleihegläubigerversammlung nach dem SchVG 2009 ein, verletzt er eine ihm gegenüber der GmbH obliegende Leistungstreuepflicht.
2. § 9 Abs. 1 SchVG regelt nicht., wer im Falle der Insolvenz einer GmbH als Anleiheschuldnerin für diese zur Einberufung der Anleihegläubigerversammlung berechtigt ist.
3. Der Geschäftsführer kann als Gesellschaftsorgan nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH nur noch solche Kompetenzen wahrnehmen, die nicht die Insolvenzmasse betreffen (Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - IX ZR 282/03, juris Rn. 6)
4. Die dem Geschäftsführer verbleibende Befugnis, Versammlungen zur Beschlussfassung einzuberufen, bezieht sich nur auf den innergesellschaftlichen Bereich.
5. Die Befugnis zur Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung ergibt sich nicht als Annexkompetenz der Schuldnerin zur Vorlage eines Insolvenzplans gemäß § 218 Abs. 1 InsO oder zum Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung aller Insolvenzgläubiger gemäß § 213 Abs. 1 S. 1 InsO.
6. § 19 Abs. 2 S. 1 SchVG 2009 regelt nur die Einberufung der ersten Gläubigerversammlung.
7. Beruft der Geschäftsführer einer insolventen GmbH eine Anleihegläubigerversammlung nach dem SchVG 2009 ein, verletzt er eine ihm gegenüber der GmbH obliegende Leistungstreuepflicht.
Tenor
1. Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 04.08.2016, Az. 11 O 100/16, abgeändert.
Es wird festgestellt, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit folgendem Inhalt zulässig und begründet war:
Der Verfügungsbeklagte wird verurteilt, es bei Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu insgesamt zwei Jahren
für den Zeitraum von sechs Monaten zu unterlassen,
aus seiner Restkompetenz als Geschäftsführer eine Anleihegläubigerversammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz einzuberufen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen der Verfügungskläger zu 1/4 und der Verfügungsbeklagte zu 3/4.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 25.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Freitag, 6. Januar 2017
Dein anonymer Status (Anonym am 04.01.17) schützt dich nur vermeintlich vor einer Unterlassungsklage - als Blogbetreiber habe ich Zugriff auf deine IP zu dem Zeitpunkt....ich wollte mir nämlich die Qualifikation als Geierfamilie nicht gefallen lassen....du wirst sehen....
Dein anonymer Status (Anonym am 04.01.17) schützt dich nur vermeintlich vor einer Unterlassungsklage - als Blogbetreiber habe ich Zugriff auf deine IP zu dem Zeitpunkt....ich wollte mir nämlich die Qualifikation als Geierfamilie nicht gefallen lassen....du wirst sehen....
Donnerstag, 5. Januar 2017
Auf ihr Rentner....hinter dem Ofen hervor....ihr müsst die Gehsteige vom Schnee räumen....
Auf ihr Rentner....hinter dem Ofen hervor....ihr müsst die Gehsteige vom Schnee räumen....
Eingestellt von
Mittwoch, 4. Januar 2017
Das Münchner Landgericht hat wohl von den Spielchen der Carpevigo-Clique die Nase voll und setzt kurzerhand Neureuther ab und macht mich zum Geschäftsführenden Direktor........
Dienstag, 3. Januar 2017
Mit Penell-Bonds im Nominal von wohl 800.000 EUR hat Schnigge wohl über eine halbe Million EURO verloren..... FrankfurtDen Großteil des benötigten Kapitals soll Schnigge-Chef Florian Weber beisteuern, wie Schnigge am Dienstag mitteilte. Weber hatte im Dezember 92,35 Prozent an dem Unternehmen vom bisherigen Großaktionär Augur Capital übernommen
HÄLFTE DES GRUNDKAPITALS IST WEG
Wertpapierhändler Schnigge braucht frisches Kapital
- 03.01.2017 17:02 Uhr
FrankfurtDen Großteil des benötigten Kapitals soll Schnigge-Chef Florian Weber beisteuern, wie Schnigge am Dienstag mitteilte. Weber hatte im Dezember 92,35 Prozent an dem Unternehmen vom bisherigen Großaktionär Augur Capital übernommen. Die Turbulenzen um eine gerade noch abgewendete Insolvenz im Oktober hätten zum Verlust eines großen Teils des operativen Geschäfts geführt. Damals war ein großer Handelspartner aus Großbritannien seinen Verpflichtungen erst mit großer Verzögerung nachgekommen.
Die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG habe die Hälfte ihres Grundkapitals verloren, erklärte das Unternehmen. Um die Finanzlücke zu stopfen, sei neben der Kapitalerhöhung auch die Ausgabe von Anleihen geplant, die als Ergänzungskapital gelten. Die neuen Aktien sollen zum Nennwert von einem Euro begeben werden. An der Düsseldorfer Börse stürzten die Papiere am Dienstag um fast 25 Prozent auf 94 Cent ab.
ANZEIGE
INTERVIEW MIT KAREL DÖRNER
Das digitale Potenzial ausschöpfen
Schnigge betreut als Skontroführer die Orderbücher für viele Aktien an deutschen Börsen, unter anderem in Frankfurt und Düsseldorf, und ist damit für die Feststellung der Kurse im Parketthandel zuständig. Der Wertpapierhändler schreibt seit drei Jahren rote Zahlen und rechnet auch für 2016 mit Verlusten
Kapitalerträge SPD besteht auf Abschaffung der Abgeltungsteuer Die Tage der Abgeltungsteuer könnten gezählt sein. Nach Finanzminister Schäuble fordert jetzt auch der Koalitionspartner eine Abschaffung. Kapitalerträge SPD besteht auf Abschaffung der Abgeltungsteuer Die Tage der Abgeltungsteuer könnten gezählt sein. Nach Finanzminister Schäuble fordert jetzt auch der Koalitionspartner eine Abschaffung. 03.01.2017 Teilen Twittern Teilen E-mailen Abgeltungssteuer © DDP Kapitalerträge - der Fiskus kassiert SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hat sich für eine Abschaffung der umstrittenen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ausgesprochen. „Wir wollen die gleiche steuerliche Behandlung für Kapital und Arbeit“, sagte Oppermann. Bei einem Wegfall der Abgeltungsteuer müssten Steuerzahler auf Kapitalerträge wieder ihren persönlichen Einkommensteuersatz zahlen, der oft höher ausfällt. Mit der seit 2009 geltenden Abgeltungsteuer werden Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent besteuert. Arbeitseinkommen werden dagegen mit bis zu 42 Prozent vom Fiskus belastet, Top-Einkommen sogar mit 45 Prozent. „Ich finde es falsch, wenn Arbeitseinkommen höher besteuert werden als Einkommen aus Kapital und Vermögen“, sagte Oppermann. Die Abgeltungsteuer habe ihren Sinn als wirksames Instrument gegen Steuerflucht gehabt - nach dem Motto: 25 Prozent von x sind besser als 42 Prozent von nix. Mehr zum Thema Mit der Abgeltungsteuer zahlen Reiche mehr Der Steuertipp: Einspruch gegen hohe Zinsen Mit dem ab 2017 geltenden automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten unter Ländern aber entfällt laut Oppermann die Berechtigung für die Abgeltungsteuer: „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, zu gleicher Besteuerung von Arbeit und Kapital zurückzukehren.“ Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte wegen des Finanzdatenaustausches den Wegfall der Abgeltungsteuer signalisiert. Am globalen Informationsaustausch wollen sich bisher etwa 100 Staaten beteiligen, darunter wichtige Finanzzentren. Mit dem Ende des Bankgeheimnisses werden zahlreiche Steueroasen endgültig ausgetrocknet. Damit könnte die Abgeltungsteuer wegfallen. Offen ist, ob eine Abschaffung unterm Strich zu einer stärkeren Belastung etwa von Top-Verdienern und Aktionären führt. Zur Homepage Quelle: dpa http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/nachrichten/spd-pocht-auf-abschaffung-der-abgeltungsteuer-14602638.html Eingestellt
Kapitalerträge SPD besteht auf Abschaffung der Abgeltungsteuer Die Tage der Abgeltungsteuer könnten gezählt sein. Nach Finanzminister Schäuble fordert jetzt auch der Koalitionspartner eine Abschaffung.
KapitalerträgeSPD besteht auf Abschaffung der Abgeltungsteuer
Die Tage der Abgeltungsteuer könnten gezählt sein. Nach Finanzminister Schäuble fordert jetzt auch der Koalitionspartner eine Abschaffung.
03.01.2017
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hat sich für eine Abschaffung der umstrittenen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ausgesprochen. „Wir wollen die gleiche steuerliche Behandlung für Kapital und Arbeit“, sagte Oppermann.
Bei einem Wegfall der Abgeltungsteuer müssten Steuerzahler auf Kapitalerträge wieder ihren persönlichen Einkommensteuersatz zahlen, der oft höher ausfällt. Mit der seit 2009 geltenden Abgeltungsteuer werden Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent besteuert. Arbeitseinkommen werden dagegen mit bis zu 42 Prozent vom Fiskus belastet, Top-Einkommen sogar mit 45 Prozent.
„Ich finde es falsch, wenn Arbeitseinkommen höher besteuert werden als Einkommen aus Kapital und Vermögen“, sagte Oppermann. Die Abgeltungsteuer habe ihren Sinn als wirksames Instrument gegen Steuerflucht gehabt - nach dem Motto: 25 Prozent von x sind besser als 42 Prozent von nix.
Mehr zum Thema
Mit dem ab 2017 geltenden automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten unter Ländern aber entfällt laut Oppermann die Berechtigung für die Abgeltungsteuer: „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, zu gleicher Besteuerung von Arbeit und Kapital zurückzukehren.“
Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte wegen des Finanzdatenaustausches den Wegfall der Abgeltungsteuer signalisiert. Am globalen Informationsaustausch wollen sich bisher etwa 100 Staaten beteiligen, darunter wichtige Finanzzentren. Mit dem Ende des Bankgeheimnisses werden zahlreiche Steueroasen endgültig ausgetrocknet. Damit könnte die Abgeltungsteuer wegfallen. Offen ist, ob eine Abschaffung unterm Strich zu einer stärkeren Belastung etwa von Top-Verdienern und Aktionären führt.
Eingestellt
Abonnieren
Posts (Atom)